SADC-Namen und -Logo geschützt
Windhoek/Gaborone (ste) - Das Hauptbüro der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft SADC gab in dieser Woche in einer als „Dringend“ eingestuften Pressemitteilung bekannt: „Das SADC-Sekretariat hat feststellen müssen, dass es Instanzen gibt, die unrechtmäßig den Namen „Southern African Development Community“ oder die Abkürzung „SADC“ verwenden, um ihre Organisation, Produkte, Dienstleistungen oder ihre Ziele zu identifizieren beziehungsweise sie zu verfolgen.“
Das Büro weise nun darauf hin, dass der vollausgeschriebene Name sowie die Abkürzung SADC und auch das Logo als Handelszeichen (Trademark) registriert seien. „Daher ist der Gebrauch dieser Namen und Kennzeichen ohne die entsprechend beim SADC-Sekretariat eingeholte Erlaubnis eine Verletzung unseres Rechts auf geistiges Eigentum ist.“
Der Gebrauch der beschriebenen Namen und des Kennzeichens sei momentan ausschließlich dem SADC-Sekretariat selbst sowie den 16 Mitgliedsstaaten Angola, Botswana, Komoren, Eswatini, DRC, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Südafrika und Tansania vorbehalten.
Im Rahmen der Aktivitäten der SADC steht es indessen Interessenträgern frei, über ihre Landesregierungen eine solche Erlaubnis zu beantragen oder das SADC-Büro selbst zu kontaktieren: [email protected] oder +267 364 1863.
Das Büro weise nun darauf hin, dass der vollausgeschriebene Name sowie die Abkürzung SADC und auch das Logo als Handelszeichen (Trademark) registriert seien. „Daher ist der Gebrauch dieser Namen und Kennzeichen ohne die entsprechend beim SADC-Sekretariat eingeholte Erlaubnis eine Verletzung unseres Rechts auf geistiges Eigentum ist.“
Der Gebrauch der beschriebenen Namen und des Kennzeichens sei momentan ausschließlich dem SADC-Sekretariat selbst sowie den 16 Mitgliedsstaaten Angola, Botswana, Komoren, Eswatini, DRC, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Südafrika und Tansania vorbehalten.
Im Rahmen der Aktivitäten der SADC steht es indessen Interessenträgern frei, über ihre Landesregierungen eine solche Erlaubnis zu beantragen oder das SADC-Büro selbst zu kontaktieren: [email protected] oder +267 364 1863.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen