Sammelklage gegen Versäumnisurteile
Zwangsversteigerungen von Immobilien waren angeblich verfassungswidrig
Von Marc Springer, Windhoek
Die vom African Labour and Human Rights Centre vorbereitete Klage richtet sich gegen 28 Antragsgegner, darunter die Regierung, den Ombudsmann, den Justizminister und diverse Banken, Unternehmen und Privatpersonen. Im Kern will sie erreichen, dass sämtliche gegen die Kläger ergangenen Versäumnisurteile für null und nichtig erklärt werden, die nicht von Richtern, sondern Justizangestellten verhängt wurden und zur Zwangsversteigerung von ihren Wohnungen geführt haben.
Zur Begründung führt der Kläger Hendrik Christian in einer eidesstattlichen Erklärung an, die Versäumnisurteile und darauf folgenden Zwangsversteigerungen seien unwirksam, weil sie von Gerichtsschreibern bzw. Urkundsbeamten gefällt worden seien, denen es an der dafür notwendigen Justizgewalt fehle. Demnach müsse die seit längerem abgeschaffte Regel rückwirkend für verfassungswidrig erklärt werden, die es Justizangestellten erlaubt hatte, eine Zwangsversteigerung gegen Personen zu verfügen, die ihre Schulden bei Banken, Firmen oder Privatpersonen nicht begleichen konnten.
Obwohl diese Befugnis seit April 2014 nicht mehr gelte, hätten die Kläger heute noch immer unter ihr zu leiden, weil sie auf Geheiß von Gerichtsbeamten ihre Wohnung als Ausgleich für angelaufene Schulden verloren hätten. Ungeachtet davon, dass dieser Verlust im Falle einiger Kläger bereits weit über zehn Jahre zurückliege, sei ihre Forderung nach Entschädigung dennoch nicht verjährt, weil die entsprechenden Versäumnisurteile verfassungswidrig und damit noch heute null und nichtig seien.
Die Staatssekretärin der Justizkanzlei, Rolanda Lucretia van Wyk hält dem in einer eidesstattlichen Erklärung entgegen, die Klage sei haltlos, weil die von den Antragstellern beanstandete Bestimmung nicht mehr in Kraft sei. Darüber hinaus hätten sich jene zum Teil weder den von Gläubigern angestrengten Klagen gegen sie widersetzt, noch bestritten, die Schulden aufgehäuft zu haben, die Anlass zu den Versäumnisurteilen gegeben hätten. Ferner hätten sie keinen Nachweis dafür erbracht, dass die gegen sie gerichteten Versäumnisurteile nicht ergangen wären, wenn ihr Fall nicht von einem Justizangestellten, sondern einem Richter behandelt worden wäre. Darüber hinaus hätten sie keinen Beleg dafür vorgelegt, dass sie die Versäumnisurteile anschließend angefochten haben, wie ihnen dies zugestanden hätte. Vielmehr hätten sie zum Teil mehr als 15 Jahre nach Vollstreckung der Urteile gewartet und könnten nach derart langer Zeit nun keinen Anspruch mehr geltend machen.
Die vom African Labour and Human Rights Centre vorbereitete Klage richtet sich gegen 28 Antragsgegner, darunter die Regierung, den Ombudsmann, den Justizminister und diverse Banken, Unternehmen und Privatpersonen. Im Kern will sie erreichen, dass sämtliche gegen die Kläger ergangenen Versäumnisurteile für null und nichtig erklärt werden, die nicht von Richtern, sondern Justizangestellten verhängt wurden und zur Zwangsversteigerung von ihren Wohnungen geführt haben.
Zur Begründung führt der Kläger Hendrik Christian in einer eidesstattlichen Erklärung an, die Versäumnisurteile und darauf folgenden Zwangsversteigerungen seien unwirksam, weil sie von Gerichtsschreibern bzw. Urkundsbeamten gefällt worden seien, denen es an der dafür notwendigen Justizgewalt fehle. Demnach müsse die seit längerem abgeschaffte Regel rückwirkend für verfassungswidrig erklärt werden, die es Justizangestellten erlaubt hatte, eine Zwangsversteigerung gegen Personen zu verfügen, die ihre Schulden bei Banken, Firmen oder Privatpersonen nicht begleichen konnten.
Obwohl diese Befugnis seit April 2014 nicht mehr gelte, hätten die Kläger heute noch immer unter ihr zu leiden, weil sie auf Geheiß von Gerichtsbeamten ihre Wohnung als Ausgleich für angelaufene Schulden verloren hätten. Ungeachtet davon, dass dieser Verlust im Falle einiger Kläger bereits weit über zehn Jahre zurückliege, sei ihre Forderung nach Entschädigung dennoch nicht verjährt, weil die entsprechenden Versäumnisurteile verfassungswidrig und damit noch heute null und nichtig seien.
Die Staatssekretärin der Justizkanzlei, Rolanda Lucretia van Wyk hält dem in einer eidesstattlichen Erklärung entgegen, die Klage sei haltlos, weil die von den Antragstellern beanstandete Bestimmung nicht mehr in Kraft sei. Darüber hinaus hätten sich jene zum Teil weder den von Gläubigern angestrengten Klagen gegen sie widersetzt, noch bestritten, die Schulden aufgehäuft zu haben, die Anlass zu den Versäumnisurteilen gegeben hätten. Ferner hätten sie keinen Nachweis dafür erbracht, dass die gegen sie gerichteten Versäumnisurteile nicht ergangen wären, wenn ihr Fall nicht von einem Justizangestellten, sondern einem Richter behandelt worden wäre. Darüber hinaus hätten sie keinen Beleg dafür vorgelegt, dass sie die Versäumnisurteile anschließend angefochten haben, wie ihnen dies zugestanden hätte. Vielmehr hätten sie zum Teil mehr als 15 Jahre nach Vollstreckung der Urteile gewartet und könnten nach derart langer Zeit nun keinen Anspruch mehr geltend machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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