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San-Sieg in Botswana zieht Kreise

Windhoek - Die Gana- und Gwi-San waren 2002 gegen ihren Willen nach einem Beschluss ihrer Regierung aus dem Nationalpark ausgesiedelt worden. Mit internationaler Unterstützung haben sie vor dem Obergericht etliche Jahre um ihre Rückkehr, beziehungsweise ihr Recht gekämpft, im "Central Kalahari Game Reserve" zu wohnen, Vieh zu halten und zu jagen. Nach internationaler Definition sind so genannte Nationalparks allein zum Schutz der Natur (Flora, Fauna und Landschaften) und für den Tourismus vorbehalten.

Die Regierung wollte diese Norm offensichtlich auf Kosten der Ureinwohner des Gebiets durchsetzen. Befragt nach einer Einschätzung der rechtlichen Wiederherstellung ihres angestammten und an den Heimatboden geknüpften Existenzrechts dieser San-Gruppen begrüßte Phil ya Nangoloh, Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM, vergangene Woche den Ausspruch des Gerichts, der Signalwirkung habe. Die Justiz sei ihrer Aufgabe vorbildlich nachgekommen, für die Schwächeren und Unterdrückten einzutreten. Nangoloh würdigte auch die Haltung der botswanischen Regierung, die nach dem Ausspruch verlauten ließ, gegen den Entscheid keine Berufung einzulegen.

"Es ist ebenso ein Testfall für Namibia", so Nangoloh. Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung wolle im angestammten Gebiet der San bei Tsumkwe Farmen vermessen und diese durch andere Stammesangehörige besiedeln. Ähnliches befürchtet Nangoloh auch bei Mangetti Dune, ebenfalls im ehemaligen Buschmannland (das vor 40 Jahren nach der Landreform des Odendaal-Plans den San zugesprochen wurde).

Der Gerichtsentscheid von Botswana könne jedoch auch als Grundlage für die Khoe-San im West-Caprivi dienen, die sich seit über zehn Jahren erfolglos um die Anerkennung ihrer äuptlingsschaft und damit um ihr angestammtes Wohn- und Jagdrecht im Naturschutzgebiet von West-Caprivi bemühen, wo sie traditionell von den Hambukushu (ein Bantuvolk) in Abhängigkeit gehalten und bevormundet werden. Nach der Unabhängigkeit 1990 hat sich unter einem SWAPO-hörigen Hambukushu-Häuptling für die dortigen San nichts geändert. "Es ist möglich, dass auch die aus dem Etoscha-Park ausgesiedelten Hai//om den Präzedenzfall von Botswana aufgreifen", so ya Nagoloh. Der NGfM-Chef geht davon aus, dass die junge Generation der San in Namibia nicht mehr wie ihre Eltern dem Druck der Stärkeren einfach ausweicht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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