Satelio-EM-Berichterstattung – Teil 2
Die Allgemeine Zeitung hatte in der EURO-Berichterstattung auf einen Streaming-Dienst hingewiesen, über den die Fußballspiele auf ARD und ZDF verfolgt werden können. Der Pay-TV-Sender Satelio hatte die AZ darauf hingewiesen, dass das Schauen über den Streaming-Dienst illegal sei. Daraufhin hat die Zeitung eine Anfrage an die beiden öffentlich rechtlichen deutschen Sender gestellt, und gebeten, die Rechtslage zu erklären. Die ARD hat heute Stellung bezogen und erläutert, dass „die ARD keine Vereinbarung mit dem Betreiber von schoener-fernsehen.com hat.“ Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen machte die Medienanstalt keine weiteren Aussagen. Daraus leitet die AZ ab, das der Streaming-Dienst-Betreiber nicht über die nötigen Rechte verfügt. Die AZ sieht in Zukunft von Hinweisen dieser Art ab und rät Nutzern solcher Dienste diese auf Legalität zu prüfen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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