Scharf zur Sache
In der allgemeinen Öffentlichkeit und in den meisten Medien, insbesondere aber bei den Gewerkschaften, besteht bei einem Disput zwischen Arbeitgeber und seinen Angestellten von vornherein ein Vorurteil zugunsten der Arbeitnehmer. Im Klima der verbalen oder auch handgreiflichen Gewalt (wie seinerzeit 1996 beim Anarchistenstreik in Tsumeb) stellt sich für den Arbeitgeber jeweils die Frage, welche Strategie er anwenden soll, so dass er seinen Handlungsraum behält und nicht nur zur defensiven Reaktion gezwungen wird.
Der Arbeitsdisput um Ongombo-West hat wieder einmal mit einem illegalen Streik begonnen, der durch den Gerichtsbefehl des Farmverweises gegen die Arbeiter eine drastische Konsequenz erfahren hat. Dieser Disput mit illegalem Ursprung reiht sich direkt in die amtliche Statistik ein, wonach rund 80 Prozent aller Streiks seit 1990 außerhalb des Arbeitsgesetzes ausgerufen wurden.
Es ist auf jeden Fall ratsam, wenn die Arbeitgeber sich nicht wie die militanten Gewerkschaften stümperhaft in die Illegalität begeben, sondern ihre Position auf dem festen Boden der Verfassung und des Gesetzgebers behaupten. Die Androhung einer Farmbesetzung durch die Nafwu richtet sich an die falsche Adresse, solange der Arbeitgeber und Farmer im Rahmen des Gesetzes bleibt. Wenn die Schreibweise der Anwälte dem Nafwu-Chef Angula nicht gefällt, sollte er sich an das Gericht und an den Gesetzgeber wenden. Im Ongombo-Disput haben Anwälte und Arbeitgeber vor der Leisetreterei anderswo eine deutliche Sprache bevorzugt.
Der Arbeitsdisput um Ongombo-West hat wieder einmal mit einem illegalen Streik begonnen, der durch den Gerichtsbefehl des Farmverweises gegen die Arbeiter eine drastische Konsequenz erfahren hat. Dieser Disput mit illegalem Ursprung reiht sich direkt in die amtliche Statistik ein, wonach rund 80 Prozent aller Streiks seit 1990 außerhalb des Arbeitsgesetzes ausgerufen wurden.
Es ist auf jeden Fall ratsam, wenn die Arbeitgeber sich nicht wie die militanten Gewerkschaften stümperhaft in die Illegalität begeben, sondern ihre Position auf dem festen Boden der Verfassung und des Gesetzgebers behaupten. Die Androhung einer Farmbesetzung durch die Nafwu richtet sich an die falsche Adresse, solange der Arbeitgeber und Farmer im Rahmen des Gesetzes bleibt. Wenn die Schreibweise der Anwälte dem Nafwu-Chef Angula nicht gefällt, sollte er sich an das Gericht und an den Gesetzgeber wenden. Im Ongombo-Disput haben Anwälte und Arbeitgeber vor der Leisetreterei anderswo eine deutliche Sprache bevorzugt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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