Schicksalstag für Esau und Hatuikulipi
Magistratsrichter will heute über Kautionsantrag von Fishrot-Duo entscheiden
Von Marc Springer, Windhoek
Gestern versuchte ihr Anwalt Richard Metcalfe in seinem Schlussplädoyer noch einmal Magistratsrichter Eduard Kesslau davon zu überzeugen, dass von seinen Mandanten keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ausgehe. Dabei hob er hervor, dass sowohl Esau, als auch Hatuikulipi in Namibia „tief verwurzelt“ seien und hier nicht nur über Familie, sondern auch erhebliche Vermögenswerte verfügen würden, die sie nicht zurücklassen würden.
Ferner erinnerte er daran, dass seine Mandanten ihre Besitztümer (bei Esau 23 Millionen N$, bei Hatuikulipi 16 Millionen N$) als Sicherheit angeboten hätten und diese durch Enteignung an den Staat verlieren würden, falls sie das Land verlassen sollten. Außerdem führte er an, dass dies kaum möglich sei, weil beide Angeklagten ihre Pässe abgegeben und angeboten hätten, ein Bild von ihnen bei sämtlichen Grenzstationen aushängen zu lassen. Im Falle von Esau sei eine Flucht ohnehin kaum denkbar, weil er als ehemaliger Minister „sofort erkannt werden“ würde.
Metcalfe zufolge hätten nicht nur die beiden Angeklagten unter ihrer nunmehr acht Monate andauernden Untersuchungshaft zu leiden, sondern auch zahlreiche ihrer Angestellten und Angehörigen. Schließlich seien die Konten beider Beschuldigten von der Anti-Korruptionskommission gesperrt worden und es ihnen seither unmöglich, ihr Personal zu bezahlen oder Unkosten von Familienmitgliedern zu finanzieren.
Hinsichtlich einer möglichen Verdunkelungsgefahr betonte Metcalfe, die ACC halte sämtliche Dokumente unter Verschluss, die für den bevorstehenden Prozess seiner Mandanten relevant seien. Abgesehen davon, dass die Angeklagten folglich kein Beweismaterial entwenden könnten, sei ihnen auch die Identität sämtlicher Staatszeugen unbekannt, die sie folglich auch nicht beeinflussen könnten.
Was die Vorwürfe gegen seine Mandanten angehe, habe die ACC keinerlei Anscheinsbeweis dafür erbracht, dass diese persönlich von den über 100 Millionen N$ Schmiergeld profitiert hätten, die das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 im Gegenzug für lukrative Fischfang-Quoten an das sogenannte Fishrot-Sextett gezahlt haben soll. Weil folglich keine eindeutigen Beweise gegen die Beschuldigten vorlägen und von diesen nachweislich keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe, bestehe kein Grund, ihnen eine Freilassung gegen Kaution zu verweigern.
Staatsanwalt Cliff Lutibezi widersprach dem mit Hinweis darauf, es gebe deutliche Indizien dafür, dass Esau und Hatuikulipi Teil eines Syndikats gewesen seien und sich auf Kosten der Allgemeinheit selbst bereichert hätten, weshalb ihre Freilassung nicht im Interesse der Rechtsprechung wäre.
Gestern versuchte ihr Anwalt Richard Metcalfe in seinem Schlussplädoyer noch einmal Magistratsrichter Eduard Kesslau davon zu überzeugen, dass von seinen Mandanten keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ausgehe. Dabei hob er hervor, dass sowohl Esau, als auch Hatuikulipi in Namibia „tief verwurzelt“ seien und hier nicht nur über Familie, sondern auch erhebliche Vermögenswerte verfügen würden, die sie nicht zurücklassen würden.
Ferner erinnerte er daran, dass seine Mandanten ihre Besitztümer (bei Esau 23 Millionen N$, bei Hatuikulipi 16 Millionen N$) als Sicherheit angeboten hätten und diese durch Enteignung an den Staat verlieren würden, falls sie das Land verlassen sollten. Außerdem führte er an, dass dies kaum möglich sei, weil beide Angeklagten ihre Pässe abgegeben und angeboten hätten, ein Bild von ihnen bei sämtlichen Grenzstationen aushängen zu lassen. Im Falle von Esau sei eine Flucht ohnehin kaum denkbar, weil er als ehemaliger Minister „sofort erkannt werden“ würde.
Metcalfe zufolge hätten nicht nur die beiden Angeklagten unter ihrer nunmehr acht Monate andauernden Untersuchungshaft zu leiden, sondern auch zahlreiche ihrer Angestellten und Angehörigen. Schließlich seien die Konten beider Beschuldigten von der Anti-Korruptionskommission gesperrt worden und es ihnen seither unmöglich, ihr Personal zu bezahlen oder Unkosten von Familienmitgliedern zu finanzieren.
Hinsichtlich einer möglichen Verdunkelungsgefahr betonte Metcalfe, die ACC halte sämtliche Dokumente unter Verschluss, die für den bevorstehenden Prozess seiner Mandanten relevant seien. Abgesehen davon, dass die Angeklagten folglich kein Beweismaterial entwenden könnten, sei ihnen auch die Identität sämtlicher Staatszeugen unbekannt, die sie folglich auch nicht beeinflussen könnten.
Was die Vorwürfe gegen seine Mandanten angehe, habe die ACC keinerlei Anscheinsbeweis dafür erbracht, dass diese persönlich von den über 100 Millionen N$ Schmiergeld profitiert hätten, die das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 im Gegenzug für lukrative Fischfang-Quoten an das sogenannte Fishrot-Sextett gezahlt haben soll. Weil folglich keine eindeutigen Beweise gegen die Beschuldigten vorlägen und von diesen nachweislich keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe, bestehe kein Grund, ihnen eine Freilassung gegen Kaution zu verweigern.
Staatsanwalt Cliff Lutibezi widersprach dem mit Hinweis darauf, es gebe deutliche Indizien dafür, dass Esau und Hatuikulipi Teil eines Syndikats gewesen seien und sich auf Kosten der Allgemeinheit selbst bereichert hätten, weshalb ihre Freilassung nicht im Interesse der Rechtsprechung wäre.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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