Schicksalstag für Lazarus Shaduka
Windhoek - Der wegen fahrlässiger Tötung seiner Frau verurteilte Geschäftsmann Lazarus Shaduka (37) wird am Montag erfahren, ob er für dieses Vergehen mit einer Haftstrafe büßen muss.
Richterin Kato van Niekerk gab am Mittwoch nach Abschluss der Verhandlung im Obergericht bekannt, sie werde am 30. August das Strafmaß für Shaduka verkünden, den sie am Montag wegen fahrlässiger Tötung und versuchter Justizbehinderung für schuldig gesprochen hatte (AZ berichtete). Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers gehalten.
Dabei rief Staatsanwältin Belinda Wantenaar den Vater von Selma Shaimemanya (33) in den Zeugenstand, die am 13. Juli 2008 durch einen von Shaduka ausgelösten Schuss zu Tode kam. Leopold Shaimemanya verlas einen Brief, in dem er seinen Schwiegersohn beschuldigt, den Tod seiner Frau absichtlich verursacht zu haben. Dafür spreche das "lange Martyrium häuslicher Gewalt", dass seine Tochter während ihrer Ehe ertragen habe.
Verteidiger Albert Strydom erinnerte daran, dass sein Mandant bereits seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitze. Außerdem habe er seine Verantwortung an dem "Unfalltot" seiner Frau gestanden und Reue gezeigt, weshalb eine Bewährungs- oder Geldstrafe ausreichend sei.
Die Staatsanwaltschaft hingegen verwies darauf, Shaduka habe nicht nur seine Frau wiederholt misshandelt, sondern auch zur Tatzeit "grob fahrlässig" gehandelt und solle dafür zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Richterin Kato van Niekerk gab am Mittwoch nach Abschluss der Verhandlung im Obergericht bekannt, sie werde am 30. August das Strafmaß für Shaduka verkünden, den sie am Montag wegen fahrlässiger Tötung und versuchter Justizbehinderung für schuldig gesprochen hatte (AZ berichtete). Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers gehalten.
Dabei rief Staatsanwältin Belinda Wantenaar den Vater von Selma Shaimemanya (33) in den Zeugenstand, die am 13. Juli 2008 durch einen von Shaduka ausgelösten Schuss zu Tode kam. Leopold Shaimemanya verlas einen Brief, in dem er seinen Schwiegersohn beschuldigt, den Tod seiner Frau absichtlich verursacht zu haben. Dafür spreche das "lange Martyrium häuslicher Gewalt", dass seine Tochter während ihrer Ehe ertragen habe.
Verteidiger Albert Strydom erinnerte daran, dass sein Mandant bereits seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitze. Außerdem habe er seine Verantwortung an dem "Unfalltot" seiner Frau gestanden und Reue gezeigt, weshalb eine Bewährungs- oder Geldstrafe ausreichend sei.
Die Staatsanwaltschaft hingegen verwies darauf, Shaduka habe nicht nur seine Frau wiederholt misshandelt, sondern auch zur Tatzeit "grob fahrlässig" gehandelt und solle dafür zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen