Schicksalstag für Mörder-Duo
Windhoek - Die Verhandlung wurde gestern mit den Strafanträgen von Verteidigung und Strafanwaltschaft abgeschlossen, nachdem Richter Petrus Damaseb am 27. Juli die drei verbleibenden Angeklagten schuldig gesprochen hatte. Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass die Brüder Sylvester und Gavin Beukes am 4. März 2005 auf der Farm Kareeboomvloer das Ehepaar Justus und Elzabé Erasmus (beide 50) sowie sechs weitere Menschen in gemeinschaftlicher Absicht umgebracht haben. Außerdem verurteilte er sie wegen Diebstahls, schweren Raubes, illegalen Waffenbesitzes, Einbruchs, Justizbehinderung und Brandstiftung.
Des Weiteren sah es Damaseb als erwiesen an, dass der Mitangeklagte Stoney Neidel (34) vor dem Blutbad mit den beiden Beukes-Brüdern vereinbart hat, ihnen nach dem Überfall auf der Farm das dort entwendete Diebesgut abzunehmen und zwischenzulagern bzw. zu verkaufen. Der ursprünglich ebenfalls angeklagte Sohn des Farmerehepaars, Shorty Erasmus, den Sylvester Beukes beschuldigt hatte, den Mord an seinen Eltern in Auftrag gegeben zu haben, wurde hingegen freigesprochen.
Im Verlaufe der gestrigen Strafanträge wies Staatsanwältin Antonia Verhoef auf die "besonders kaltblütige, brutale und unmenschliche" Art der Morde hin, die ohne Beispiel in der namibischen Justizgeschichte seien. Schließlich habe dem geständigen Sylvester Beukes als einziges Tatmotiv offenbar der Umstand gereicht, dass Justus Erasmus ihn kurz vor der Tat wegen Viehdiebstahl angezeigt habe und er sich deshalb an ihm habe rächen wollen.
Die zu diesem Zeitpunkt auf der Farm anwesenden Elzabé Erasmus, Sunnybooi Swartbooi (35), Hilma Engelbrecht (32), Christina Engelbrecht (6), Regina Gertze (4), Settie Swartbooi (50) und Deon Gertze (18) seien jedoch völlig "unbeteiligt und schuldlos" gewesen und von Sylvester Beukes offenbar nur deshalb umgebracht worden um mögliche Zeugen zu beseitigen.
Verhoef zufolge sei der Täter dabei in "unvorstellbar grausamer" Weise vorgegangen. Sie erinnerte dabei an die Obduktionsberichte, wonach einige der Ermordeten aus nächster Nähe "hingerichtet" wurden und andere, durch Schusswunden bereits verletzte Opfer, "noch am Leben waren, als sie in einem Lagerraum in Brand gesetzt wurden und dort einen qualvollen Tod gestorben sind".
Des Weiteren verwies Verhoef auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach Sylvester Beukes "psychopatisch" veranlagt und weder zu Empathie noch Reue fähig sei. Die Tatsache, dass er die acht Morde gestanden habe, könne nicht als mildernder Umstand gelten, da er sich bei seiner Festnahme im Besitz eines Teils des auf Kareeboomvloer gestohlenen Diebesguts befunden habe und folglich bereits vor Beginn des Verfahrens praktisch überführt worden sei.
Obwohl sein Bruder Gavin nach Einschätzung von Verhoef offenbar nicht aktiv an den Morden teilgenommen habe, habe er dennoch in gemeinschaftlicher Absicht mit dem Haupttäter gehandelt und demnach dieselbe Strafe verdient. Angesichts der Tatsache, dass eine "Rehabilitierung" der beiden Brüder "höchst unwahrscheinlich" sei, müssten sie laut Staatsanwältin "zum Schutz der Öffentlichkeit" für "lange Zeit aus der Gesellschaft entfernt werden". Demnach forderte sie Richter Damaseb auf, die Beukes-Brüder in Anbetracht des "ungeheuren Ausmaßes" ihres Verbrechens und der geringen Wahrscheinlichkeit einer Resozialisierung dauerhaft einschließen zu lassen.
Anwalt Titus Iipumbu, der Sylvester Beukes bei dem Verfahren verteidigt, konnte diesem Plädoyer lediglich den Hinweis darauf entgegenhalten, sein Mandant habe ihm gegenüber sein Bedauern über das Blutbad ausgedrückt und eine schwere Kindheit gehabt. Außerdem hob er hervor, Sylvester habe in den knapp sieben Jahren in Untersuchungshaft die "Heiligkeit des menschlichen Lebens" zu schätzen gelernt.
Titus Mbaeva, der Gavin Beukes vertritt, hob seinerseits hervor, sein Klient habe "unmissverständlich" Reue gezeigt und sei eindeutig nicht "Haupttäter" des Verbrechens. Schließlich sei er nach eigener Darstellung von seinem Bruder mit vorgehaltener Waffe eingeschüchtert und gefesselt worden, bevor dieser die acht Morde begangen habe.
Boris Isacks, der Anwalt des wegen Diebstahls verurteilten Stoney Neidel, beantragte für seinen Mandanten eine Bewährungs- oder Geldstrafe. Schließlich sei dieser weder bei dem Tatgeschehen auf der Farm anwesend gewesen, noch habe er von dem Diebesgut profitiert, das dort gestohlen und später von der Polizei beschlagnahmt wurde. Außerdem habe er mit der Polizei kooperiert und stelle keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Schließlich habe er nicht im Voraus gewusst, dass die Brüder Beukes bei dem Diebstahl auf der Farm "Waffen einsetzen und Gewalt anwenden" würden.
Des Weiteren sah es Damaseb als erwiesen an, dass der Mitangeklagte Stoney Neidel (34) vor dem Blutbad mit den beiden Beukes-Brüdern vereinbart hat, ihnen nach dem Überfall auf der Farm das dort entwendete Diebesgut abzunehmen und zwischenzulagern bzw. zu verkaufen. Der ursprünglich ebenfalls angeklagte Sohn des Farmerehepaars, Shorty Erasmus, den Sylvester Beukes beschuldigt hatte, den Mord an seinen Eltern in Auftrag gegeben zu haben, wurde hingegen freigesprochen.
Im Verlaufe der gestrigen Strafanträge wies Staatsanwältin Antonia Verhoef auf die "besonders kaltblütige, brutale und unmenschliche" Art der Morde hin, die ohne Beispiel in der namibischen Justizgeschichte seien. Schließlich habe dem geständigen Sylvester Beukes als einziges Tatmotiv offenbar der Umstand gereicht, dass Justus Erasmus ihn kurz vor der Tat wegen Viehdiebstahl angezeigt habe und er sich deshalb an ihm habe rächen wollen.
Die zu diesem Zeitpunkt auf der Farm anwesenden Elzabé Erasmus, Sunnybooi Swartbooi (35), Hilma Engelbrecht (32), Christina Engelbrecht (6), Regina Gertze (4), Settie Swartbooi (50) und Deon Gertze (18) seien jedoch völlig "unbeteiligt und schuldlos" gewesen und von Sylvester Beukes offenbar nur deshalb umgebracht worden um mögliche Zeugen zu beseitigen.
Verhoef zufolge sei der Täter dabei in "unvorstellbar grausamer" Weise vorgegangen. Sie erinnerte dabei an die Obduktionsberichte, wonach einige der Ermordeten aus nächster Nähe "hingerichtet" wurden und andere, durch Schusswunden bereits verletzte Opfer, "noch am Leben waren, als sie in einem Lagerraum in Brand gesetzt wurden und dort einen qualvollen Tod gestorben sind".
Des Weiteren verwies Verhoef auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach Sylvester Beukes "psychopatisch" veranlagt und weder zu Empathie noch Reue fähig sei. Die Tatsache, dass er die acht Morde gestanden habe, könne nicht als mildernder Umstand gelten, da er sich bei seiner Festnahme im Besitz eines Teils des auf Kareeboomvloer gestohlenen Diebesguts befunden habe und folglich bereits vor Beginn des Verfahrens praktisch überführt worden sei.
Obwohl sein Bruder Gavin nach Einschätzung von Verhoef offenbar nicht aktiv an den Morden teilgenommen habe, habe er dennoch in gemeinschaftlicher Absicht mit dem Haupttäter gehandelt und demnach dieselbe Strafe verdient. Angesichts der Tatsache, dass eine "Rehabilitierung" der beiden Brüder "höchst unwahrscheinlich" sei, müssten sie laut Staatsanwältin "zum Schutz der Öffentlichkeit" für "lange Zeit aus der Gesellschaft entfernt werden". Demnach forderte sie Richter Damaseb auf, die Beukes-Brüder in Anbetracht des "ungeheuren Ausmaßes" ihres Verbrechens und der geringen Wahrscheinlichkeit einer Resozialisierung dauerhaft einschließen zu lassen.
Anwalt Titus Iipumbu, der Sylvester Beukes bei dem Verfahren verteidigt, konnte diesem Plädoyer lediglich den Hinweis darauf entgegenhalten, sein Mandant habe ihm gegenüber sein Bedauern über das Blutbad ausgedrückt und eine schwere Kindheit gehabt. Außerdem hob er hervor, Sylvester habe in den knapp sieben Jahren in Untersuchungshaft die "Heiligkeit des menschlichen Lebens" zu schätzen gelernt.
Titus Mbaeva, der Gavin Beukes vertritt, hob seinerseits hervor, sein Klient habe "unmissverständlich" Reue gezeigt und sei eindeutig nicht "Haupttäter" des Verbrechens. Schließlich sei er nach eigener Darstellung von seinem Bruder mit vorgehaltener Waffe eingeschüchtert und gefesselt worden, bevor dieser die acht Morde begangen habe.
Boris Isacks, der Anwalt des wegen Diebstahls verurteilten Stoney Neidel, beantragte für seinen Mandanten eine Bewährungs- oder Geldstrafe. Schließlich sei dieser weder bei dem Tatgeschehen auf der Farm anwesend gewesen, noch habe er von dem Diebesgut profitiert, das dort gestohlen und später von der Polizei beschlagnahmt wurde. Außerdem habe er mit der Polizei kooperiert und stelle keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Schließlich habe er nicht im Voraus gewusst, dass die Brüder Beukes bei dem Diebstahl auf der Farm "Waffen einsetzen und Gewalt anwenden" würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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