Schiedsspruch ausgesetzt
Gericht gibt Gesundheitsministerium recht
Windhoek (ms) - Das Obergericht hat den Befund eines Disput-Vermittlers aufgehoben, der einer entlassenen Angestellten des Gesundheitsministeriums die Auszahlung ihres Pensions- und Urlaubsgelds zugesprochen hat, obwohl sie ihren ehemaligen Arbeitsgeber um 1,9 Millionen N$ betrogen haben soll.
Die einstweilige Verfügung gilt mit sofort und wird solange Bestand haben, bis eine formale Berufung gegen den Schiedsspruch entschieden ist.
Das am Donnerstag ergangene Urteil von Richter Thomas Masuku geht auf einen Eilantrag des Gesundheitsministeriums zurück. Damit hat das Ministerium nun verhindert, dass die Beklagte Jennifer Claasen ihr Pensions- und Urlaubsgeld erhält, bevor die Berufung gegen das zu ihren Gunsten ausgefallene Schlichter-Urteil entschieden wurde.
Zur Begründung hatte die amtierende Staatssekretärin des Ministeriums, Petronella Masabane, angeführt, Claasen sei derzeit arbeits- und weitgehend mittellos. Deshalb sei zu befürchten, dass sie das ihr angeblich zustehende Pensions- und Urlaubsgeld sofort ausgeben würde und nicht zurückzahlen könnte, falls die Berufung gegen den Schiedsspruch erfolgreich sein sollte. Ferner sei denkbar, dass sie am Ende ihres noch anhängigen Strafverfahrens wegen Betrugs zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilt werden würde und vom Ministerium dann nicht mehr belangt werden könnte.
Der Schlichter Kahitire Kenneth Humu hatte das Ministerium am 7. Dezember 2017 verpflichtet, Claasen ihr Pensions- und Urlaubsgeld auszuzahlen, obwohl sie zwischen dem 17. Mai und 19. September 2012 rund 1,9 Millionen N$ veruntreut haben soll. Eine Klausel des Staatsdienstgesetzes sieht allerdings vor, dass Beamte, die des Betrugs verdächtigt werden, im Falle der Kündigung oder Entlassung keinen Anspruch auf Auszahlung ihres Pensions- oder Urlaubsgelds haben.
Die einstweilige Verfügung gilt mit sofort und wird solange Bestand haben, bis eine formale Berufung gegen den Schiedsspruch entschieden ist.
Das am Donnerstag ergangene Urteil von Richter Thomas Masuku geht auf einen Eilantrag des Gesundheitsministeriums zurück. Damit hat das Ministerium nun verhindert, dass die Beklagte Jennifer Claasen ihr Pensions- und Urlaubsgeld erhält, bevor die Berufung gegen das zu ihren Gunsten ausgefallene Schlichter-Urteil entschieden wurde.
Zur Begründung hatte die amtierende Staatssekretärin des Ministeriums, Petronella Masabane, angeführt, Claasen sei derzeit arbeits- und weitgehend mittellos. Deshalb sei zu befürchten, dass sie das ihr angeblich zustehende Pensions- und Urlaubsgeld sofort ausgeben würde und nicht zurückzahlen könnte, falls die Berufung gegen den Schiedsspruch erfolgreich sein sollte. Ferner sei denkbar, dass sie am Ende ihres noch anhängigen Strafverfahrens wegen Betrugs zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilt werden würde und vom Ministerium dann nicht mehr belangt werden könnte.
Der Schlichter Kahitire Kenneth Humu hatte das Ministerium am 7. Dezember 2017 verpflichtet, Claasen ihr Pensions- und Urlaubsgeld auszuzahlen, obwohl sie zwischen dem 17. Mai und 19. September 2012 rund 1,9 Millionen N$ veruntreut haben soll. Eine Klausel des Staatsdienstgesetzes sieht allerdings vor, dass Beamte, die des Betrugs verdächtigt werden, im Falle der Kündigung oder Entlassung keinen Anspruch auf Auszahlung ihres Pensions- oder Urlaubsgelds haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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