Schikane verursacht Kapitulation
Drangsalierte Unternehmerin will Geschäft wegen Polizei-Willkür schließen
Von Marc Springer, Windhoek
Die aus Deutschland importierte Ware war im Juli bei der Post geöffnet und von der Polizei konfisziert worden, weil das Paket neben sieben Kilogramm Früchte-Tee, Rooibusch-Tee, sowie schwarzen und grünen Tee auch 450 Gramm CBD-Hanf-Tee enthielt. Als die Empfängerin der Sendung die Ware bei der Polizei abholen, bzw. sich nach deren Verbleib erkundigen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass der Tee Tetrahydrocannabinol (THC) enthalte, das wegen seiner berauschenden Wirkung unter das Betäubungsmittelgesetz falle.
Ferner wurde sie über ihre Rechte als Angeklagte belehrt und darauf hingewiesen, dass ihr ein Strafverfahren wegen Drogenhandels drohe. Obwohl die Existenzgründerin Bianka O. versicherte, dass der Hanf-Tee nur 450 Gramm der Gesamtlieferung von über sieben Kg ausmache und lediglich einen unter der Nachweisgrenze liegenden Anteil von 0,05 Prozent THC enthalte, wurde die Ware komplett einbehalten.
Vergangene Woche wurde O. telefonisch informiert, dass die Untersuchung abgeschlossen sei und sie ihr Paket beim Drogendezernat abholen könne. Dort angekommen habe man das „völlig zerfledderte“ Paket aus der Asservatenkammer geholt und ihr überreicht. O. zufolge sei der knapp 5000 N$ werte Inhalt „total verwüstet“ und sämtliche Teebeutel „aufgerissen“ worden, darunter auch die Tüten, die keinen Hanf-Tee enthielten.
O. zufolge sei dies offenbar „mutwillig“ geschehen, um das Machtgefälle zwischen ihr und der Polizei zu dokumentieren. Die anwesenden Beamten hätten sie auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht über das Ergebnis ihrer Analyse informiert, aber unmissverständlich klar gemacht, dass sie weder für den Schaden an der Ware haftbar gemacht werden könnten, noch eine Entschädigung für den Verlust derselben zahlen würden.
Nach Aussage von O. habe sie inzwischen sämtliche Bestellungen in Deutschland storniert, weil das Drogendezernat sie „offenbar ins Visier genommen“ habe und mit Sicherheit weitere, an sie adressierte Postsendungen beschlagnahmen werde. Als möglichen Grund für diese „Schikane“ vermutet sie, „dass ich der Drogenfahndung lästig wurde, weil ich mehrmals nach dem Resultat der Analyse gefragt und mich erkundigt habe, wann ich den Tee würde abholen können“.
O. kann dieses Verhalten nicht nachvollziehen, weil sie das Drogendezernat bereits vor der ersten Bestellung darüber informiert habe, dass sie auch Cannabis-Erzeugnisse anbieten wolle, aus denen sich THC zwar nicht komplett isolieren lasse, in der verschwindet geringen Dosierung jedoch vollkommen harmlos sei. Weil sie damit „das richtige tun wollte“, aber „offenbar den Argwohn der Polizei erregt habe“, werde sie weiter deren Willkür ausgesetzt sein.
Deshalb werde ihr kaum eine andere Wahl bleiben, als ihren Laden zu schließen, weil die Gesundheitstees und Nahrungsergänzungsmittel das mit Abstand beliebteste Produkt gewesen seien. Ohne diese, wegen ihrer gesundheitsfördernden Wirkung beliebte Erzeugnisse könne das Geschäft kaum überleben und werde sie vermutlich bald durch Schließung desselben dem mittelfristig drohenden Konkurs zuvorkommen müssen.
Die aus Deutschland importierte Ware war im Juli bei der Post geöffnet und von der Polizei konfisziert worden, weil das Paket neben sieben Kilogramm Früchte-Tee, Rooibusch-Tee, sowie schwarzen und grünen Tee auch 450 Gramm CBD-Hanf-Tee enthielt. Als die Empfängerin der Sendung die Ware bei der Polizei abholen, bzw. sich nach deren Verbleib erkundigen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass der Tee Tetrahydrocannabinol (THC) enthalte, das wegen seiner berauschenden Wirkung unter das Betäubungsmittelgesetz falle.
Ferner wurde sie über ihre Rechte als Angeklagte belehrt und darauf hingewiesen, dass ihr ein Strafverfahren wegen Drogenhandels drohe. Obwohl die Existenzgründerin Bianka O. versicherte, dass der Hanf-Tee nur 450 Gramm der Gesamtlieferung von über sieben Kg ausmache und lediglich einen unter der Nachweisgrenze liegenden Anteil von 0,05 Prozent THC enthalte, wurde die Ware komplett einbehalten.
Vergangene Woche wurde O. telefonisch informiert, dass die Untersuchung abgeschlossen sei und sie ihr Paket beim Drogendezernat abholen könne. Dort angekommen habe man das „völlig zerfledderte“ Paket aus der Asservatenkammer geholt und ihr überreicht. O. zufolge sei der knapp 5000 N$ werte Inhalt „total verwüstet“ und sämtliche Teebeutel „aufgerissen“ worden, darunter auch die Tüten, die keinen Hanf-Tee enthielten.
O. zufolge sei dies offenbar „mutwillig“ geschehen, um das Machtgefälle zwischen ihr und der Polizei zu dokumentieren. Die anwesenden Beamten hätten sie auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht über das Ergebnis ihrer Analyse informiert, aber unmissverständlich klar gemacht, dass sie weder für den Schaden an der Ware haftbar gemacht werden könnten, noch eine Entschädigung für den Verlust derselben zahlen würden.
Nach Aussage von O. habe sie inzwischen sämtliche Bestellungen in Deutschland storniert, weil das Drogendezernat sie „offenbar ins Visier genommen“ habe und mit Sicherheit weitere, an sie adressierte Postsendungen beschlagnahmen werde. Als möglichen Grund für diese „Schikane“ vermutet sie, „dass ich der Drogenfahndung lästig wurde, weil ich mehrmals nach dem Resultat der Analyse gefragt und mich erkundigt habe, wann ich den Tee würde abholen können“.
O. kann dieses Verhalten nicht nachvollziehen, weil sie das Drogendezernat bereits vor der ersten Bestellung darüber informiert habe, dass sie auch Cannabis-Erzeugnisse anbieten wolle, aus denen sich THC zwar nicht komplett isolieren lasse, in der verschwindet geringen Dosierung jedoch vollkommen harmlos sei. Weil sie damit „das richtige tun wollte“, aber „offenbar den Argwohn der Polizei erregt habe“, werde sie weiter deren Willkür ausgesetzt sein.
Deshalb werde ihr kaum eine andere Wahl bleiben, als ihren Laden zu schließen, weil die Gesundheitstees und Nahrungsergänzungsmittel das mit Abstand beliebteste Produkt gewesen seien. Ohne diese, wegen ihrer gesundheitsfördernden Wirkung beliebte Erzeugnisse könne das Geschäft kaum überleben und werde sie vermutlich bald durch Schließung desselben dem mittelfristig drohenden Konkurs zuvorkommen müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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