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Schlachtbetrieb vor Regulierung

Windhoek - Der staatliche Pensionsfonds (GIPF) hat die Regierung dringend ersucht, ein Moratorium gegen neue Schlachthöfe für Kleinvieh zu erlassen, um seine Investition bei dem Schlachthof in Keetmanshoop zu schützen.

Wie der stellvertretende Minister für Rundfunk und Information, Mocks Shivute, am Donnerstag während seiner Bekanntgabe der jüngsten Kabinettsbeschlüsse mitteilte, sei es in Namibia während der letzten 20 Jahre wiederholt zur Eröffnung neuer und zur Schließung bestehender Schlachthöfe gekommen. Dieser Sachverhalt habe vor allem mit einem "Mangel an Koordination unter den beteiligten Interessenträgern" zu tun, weshalb nun Bestimmungen zur Regulierung dieses Industriezweiges notwendig seien.

Shivute zufolge hat der ursprünglich für Strauße angelegte Schlachthof in Keetmanshoop, der hauptsächlich mit GIPF-Geldern errichtet worden sei, einen Verlust von N$ 21 Millionen erwirtschaftet.

Angesichts dieser Verluste sei der Schlachthof mit einem finanziellen Aufwand von N$ 23 Millionen in eine "Multifunktions-Einrichtung" umgerüstet worden, bei der neben Straußen auch Wild und Kleinvieh geschlachtet werden sollte. Mit dieser Maßnahme habe der Schlachthof nicht nur sein eigenes Überleben sichern, sondern auch den Auftrag der Regierung erfüllen wollen, durch hiesige Weiterverarbeitung zu einer Wertmehrung namibischer Produkte beizutragen.

Shivute zufolge betrage die landesweite Schlachtkapazität für Kleinvieh derzeit 1220000 Tiere im Jahr, was etwa der momentanen Produktion von 1221417 Stück Kleinvieh (inklusive Ziegen) entspreche. Da im Augenblick jedoch keine Ziegen in Namibia geschlachtet würden, bestehe in diesem Bereich eine Überkapazität, die sich noch steigern werde, wenn im Jahre 2005 wie geplant ein weiterer Schlachthof in Stampriet eröffnet werden sollte.

Weil im Falle des Schlachthofes in Keetmanshoop GIPF-Gelder und damit öffentliche Finanzen betroffen seien, sollte die Regierung nach Einschätzung von Shivute eine "Regulierung der Schlachthof-Kapazitäten" in Erwägung ziehen und damit die GIPF-Investition schützen. Ein solcher Schritt sei auch im Interesse der Fleischproduzenten und der Verbraucher, die teilweise für die "Schaffung der Überkapazität bezahlen und die Schließung bestehender Schlachthöfe mitfinanzieren müssen".

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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