Schlaga angetan von Afrika
Botschafter kehrt in seine Heimat zurück und betritt Ruhestand
Von Frank Steffen, Namibia
Der deutsche Botschafter zu Namibia, Christian Matthias Schlaga, wird am 28. Juni 2019 Namibia verlassen und sich pünktlich zum Monatsende gemäß Vorschrift in den Ruhestand begeben. Während eines Gesprächs mit der AZ äußerte er sich auch über umstrittene Themen, betonte aber wiederholt: „Nach Namibia zu kommen und hier meine letzte Auslandsposition zu besetzen, das war mein persönlicher Wunsch, der sich glücklicherweise auch mit dem Programm des Auslandsamtes deckte. Simbabwe doch das erste Land Afrikas, in dem ich zu Anfang meiner Karriere beschäftigt war - somit hat sich für uns ein Kreis geschlossen, denn damals verliebten wir uns in Afrika.“
Die Menschen im ganzen Land hätten es ihm besonders mit ihrer Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft angetan, nicht weniger als die Natur und Landschaft. Angesprochen auf die Tatsache, dass er sich trotz seines guten Willens unter manchen Herero und Nama gewissermaßen zum personifizierten „Feindbild“ entwickelt habe, sprach Schlaga sein aufrichtiges Bedauern aus: „Ich habe mich immer nüchtern und professionell an die Tatsachen gehalten, selbst dann, wenn es Menschen und Berichterstatter gab, die sich von politischen Motiven haben leiten lassen und Unwahrheiten als angebliche Zitate wiedergeben haben. Das war sicher zu erwarten und gehört mit zum Job, doch manchmal wurde dies schon zu einer persönlichen Belastung, vor allem für meine Frau. Wir kannten das nicht in diesem Ausmaße.“
Die Sachlichkeit sei leider manchmal den Emotionen gewichen - vor allem bei einigen Vertretern jener Gruppen, die nicht den namibischen Regierungsstandpunkt akzeptieren, laut dem die Genozid-Verhandlungen eine Unterhandlung zwischen zwei Staaten darstellt. „Ich mache als Botschafter ja nicht meine eigene Politik, sondern übertrage ausgewogene Entschlüsse der deutschen Regierung“, führte Schlaga aus. Er betonte erneut, dass sich die beiden Unterhandlungsparteien geeinigt hätten, dass der Begriff Genozid lediglich im „moralischen und politischen Kontext aber nicht im rechtlichen Sinne“ benutzt werde und so sei man sich auch grundsätzlich einig, wie eine für beide Seiten akzeptable Entschuldigung lauten könnte. Dies entsprach seiner ähnlichen Aussage in Swakopmund unlängst (AZ berichtete).
Dabei müsse man beachten, dass diese Teilerfolge erst dann greifen würden, wenn sich beide Verhandlungspartner auch dahingehend geeignet hätten, wie man den „hauptsächlich benachteiligten Parteien, wie sie im anfänglichen Grundsatz auch von Ministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah festgehalten wurden“ entgegenkommen könnte, um mögliche nachhaltige Auswirkungen jener Zeit zu korrigieren. Dies hätten die beiden Sonderbeauftragten und Genozid-Unterhändler - Roman Polenz für Deutschland und Dr. Zed Ngavirue namens Namibia - immer wieder betont.
Das Wort „Reparation“ könne indessen nicht im herkömmlichen Sinne benutzt werden, da die Rechtsgrundlage der damaligen Zeit nicht der heutigen entspreche, zumal durch diesen Wortlaut ein Rechtsanspruch entstehen könne. Da 100 Jahre später keine Überlebenden aus dieser Zeit einen eventuellen Anspruch erheben könnten, wolle die deutsche Regierung einem moralischen Kodex folgend, den betroffenen namibischen Bevölkerungsgruppen entgegenkommen.
Schlaga betrauert indessen die Tatsache, dass die deutsche Investitionsfreude zugunsten Namibias, trotz wiederholter Initiativen und Besuche von Interessenvertretern, ausgeblieben ist. Es gebe verschiedene Gründe auf beiden Seiten, warum der Erfolg ausgeblieben sei. Auf die ausdrückliche Frage der AZ räumte er allerdings ein, dass die weiterhin im Raum stehende Entwicklung einer NEEEF-Gesetzgebung, die eine lokale Beteiligung auf allen Ebenen erzwingen soll, zumindest „nicht unbedingt hilfreich“ gewesen sei.
Die AZ wird in den kommenden Tagen mehr über das Interview mit Botschafter Schlaga veröffentlichen.
Der deutsche Botschafter zu Namibia, Christian Matthias Schlaga, wird am 28. Juni 2019 Namibia verlassen und sich pünktlich zum Monatsende gemäß Vorschrift in den Ruhestand begeben. Während eines Gesprächs mit der AZ äußerte er sich auch über umstrittene Themen, betonte aber wiederholt: „Nach Namibia zu kommen und hier meine letzte Auslandsposition zu besetzen, das war mein persönlicher Wunsch, der sich glücklicherweise auch mit dem Programm des Auslandsamtes deckte. Simbabwe doch das erste Land Afrikas, in dem ich zu Anfang meiner Karriere beschäftigt war - somit hat sich für uns ein Kreis geschlossen, denn damals verliebten wir uns in Afrika.“
Die Menschen im ganzen Land hätten es ihm besonders mit ihrer Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft angetan, nicht weniger als die Natur und Landschaft. Angesprochen auf die Tatsache, dass er sich trotz seines guten Willens unter manchen Herero und Nama gewissermaßen zum personifizierten „Feindbild“ entwickelt habe, sprach Schlaga sein aufrichtiges Bedauern aus: „Ich habe mich immer nüchtern und professionell an die Tatsachen gehalten, selbst dann, wenn es Menschen und Berichterstatter gab, die sich von politischen Motiven haben leiten lassen und Unwahrheiten als angebliche Zitate wiedergeben haben. Das war sicher zu erwarten und gehört mit zum Job, doch manchmal wurde dies schon zu einer persönlichen Belastung, vor allem für meine Frau. Wir kannten das nicht in diesem Ausmaße.“
Die Sachlichkeit sei leider manchmal den Emotionen gewichen - vor allem bei einigen Vertretern jener Gruppen, die nicht den namibischen Regierungsstandpunkt akzeptieren, laut dem die Genozid-Verhandlungen eine Unterhandlung zwischen zwei Staaten darstellt. „Ich mache als Botschafter ja nicht meine eigene Politik, sondern übertrage ausgewogene Entschlüsse der deutschen Regierung“, führte Schlaga aus. Er betonte erneut, dass sich die beiden Unterhandlungsparteien geeinigt hätten, dass der Begriff Genozid lediglich im „moralischen und politischen Kontext aber nicht im rechtlichen Sinne“ benutzt werde und so sei man sich auch grundsätzlich einig, wie eine für beide Seiten akzeptable Entschuldigung lauten könnte. Dies entsprach seiner ähnlichen Aussage in Swakopmund unlängst (AZ berichtete).
Dabei müsse man beachten, dass diese Teilerfolge erst dann greifen würden, wenn sich beide Verhandlungspartner auch dahingehend geeignet hätten, wie man den „hauptsächlich benachteiligten Parteien, wie sie im anfänglichen Grundsatz auch von Ministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah festgehalten wurden“ entgegenkommen könnte, um mögliche nachhaltige Auswirkungen jener Zeit zu korrigieren. Dies hätten die beiden Sonderbeauftragten und Genozid-Unterhändler - Roman Polenz für Deutschland und Dr. Zed Ngavirue namens Namibia - immer wieder betont.
Das Wort „Reparation“ könne indessen nicht im herkömmlichen Sinne benutzt werden, da die Rechtsgrundlage der damaligen Zeit nicht der heutigen entspreche, zumal durch diesen Wortlaut ein Rechtsanspruch entstehen könne. Da 100 Jahre später keine Überlebenden aus dieser Zeit einen eventuellen Anspruch erheben könnten, wolle die deutsche Regierung einem moralischen Kodex folgend, den betroffenen namibischen Bevölkerungsgruppen entgegenkommen.
Schlaga betrauert indessen die Tatsache, dass die deutsche Investitionsfreude zugunsten Namibias, trotz wiederholter Initiativen und Besuche von Interessenvertretern, ausgeblieben ist. Es gebe verschiedene Gründe auf beiden Seiten, warum der Erfolg ausgeblieben sei. Auf die ausdrückliche Frage der AZ räumte er allerdings ein, dass die weiterhin im Raum stehende Entwicklung einer NEEEF-Gesetzgebung, die eine lokale Beteiligung auf allen Ebenen erzwingen soll, zumindest „nicht unbedingt hilfreich“ gewesen sei.
Die AZ wird in den kommenden Tagen mehr über das Interview mit Botschafter Schlaga veröffentlichen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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