Schlamperei bei der Landfrage
Jeder Einwohner Namibias hebt interessiert den Kopf, wenn es um die Bodenreform geht. Denn des Einen Recht ist des Anderen Unrecht, egal ob vor 100 Jahren oder jetzt. Wenn Grund und Boden eng mit der Familiengeschichte verbunden ist, führen Debatten rund um Boden, welcher angeblich unrechtmäßig oder unredlich billig erworben wurde, sowie die Frage einer Zwangsenteignung verbunden mit einer Verteilung, welche maßgebliche Subventionierung fordert, weil die Farmen saniert werden müssen bzw. wieder auf Vordermann gebracht werden müssen, nachdem sie ewig unbewohnt standen und deswegen verfallen und ausgeraubt wurden, zu immerwährender Kritik oder Beifall, je nach Standpunkt. Deswegen muss das Ministerium für Landreform ein tadellos geführtes Büro vorzeigen.
Stattdessen muss man erfahren, dass seit der Unabhängigkeit zwar 5000 Leute in den Landbesitz gelangten, aber gerade mal 264 Pachtverträge bestehen! Wie verhält sich das nun mit ihren Investitionen? Wen wundert es jetzt noch, dass diese Leute nur Zugang zur Agribank haben, denn keine kommerzielle Bank würde im Traum Geld an „besitzlose“ Landeigner ausleihen! Wie verhält sich das mit dem Erbrecht? So viele Fragen und dann trumpft der Staatssekretär mit der Aussage auf, dass er dies im Interesse des Volkes täte.
Und er sieht sich vollkommen dazu berechtigt, Farmen für die anderen Ministerien zu kaufen! Die Tatsache, dass er sämtliche Ausschreibeverfahren mit den Füßen tritt, und obendrein Farmern durch die Landreform-Verkaufsprozedur (mit staatlichem „Farmwert-Verhandlungsausschuss“) möglicherweise das Recht auf den besten Preis abspricht, das scheint ihm ganz zu entgehen.
Frank Steffen
Stattdessen muss man erfahren, dass seit der Unabhängigkeit zwar 5000 Leute in den Landbesitz gelangten, aber gerade mal 264 Pachtverträge bestehen! Wie verhält sich das nun mit ihren Investitionen? Wen wundert es jetzt noch, dass diese Leute nur Zugang zur Agribank haben, denn keine kommerzielle Bank würde im Traum Geld an „besitzlose“ Landeigner ausleihen! Wie verhält sich das mit dem Erbrecht? So viele Fragen und dann trumpft der Staatssekretär mit der Aussage auf, dass er dies im Interesse des Volkes täte.
Und er sieht sich vollkommen dazu berechtigt, Farmen für die anderen Ministerien zu kaufen! Die Tatsache, dass er sämtliche Ausschreibeverfahren mit den Füßen tritt, und obendrein Farmern durch die Landreform-Verkaufsprozedur (mit staatlichem „Farmwert-Verhandlungsausschuss“) möglicherweise das Recht auf den besten Preis abspricht, das scheint ihm ganz zu entgehen.
Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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