Schüler angeklagt
Windhoek - Der Schüler Lungile Mawisa wird sich am 4. November im Regionalgericht in Windhoek auf Anklage des Mordes und der Justizbehinderung verantworten müssen.
Dies wurde dem Beschuldigten am Freitag im Magistratsgericht mitgeteilt. Dabei wurde er unter anderem darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse einer Untersuchung von Blutspuren erhalten habe, die am Tatort gefunden wurden, wo Mawisa im Januar letzten Jahres seine damals 17-jährige Mitschülerin Ipula Akwenye umgebracht haben soll.
Akwenye war am 29. Januar 2003 auf einem unbebauten Gelände an der Bachstraße in Windhoek gefunden worden. Dort soll sie Mawisa, ein früherer Schüler der Delta Oberschule Windhoek, der zur Tatzeit angeblich mit ihr liiert und ebenfalls 17 Jahre alt war, mit dem Stiel einer Axt erschlagen haben. Mawisa wurde zwei Tage nach dem Fund der Leiche verhaftet.
Seitdem ist der Beschuldigte in Haft. Magistratsrichterin Johanna Salionga verfügte am Freitag, dass Mawisa weiterhin in Polizeigewahrsam bleiben muss und er erst am 4. November einen Kautionsantrag stellen darf, wenn über den Beginn seines Verfahrens entschieden wird.
Dies wurde dem Beschuldigten am Freitag im Magistratsgericht mitgeteilt. Dabei wurde er unter anderem darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse einer Untersuchung von Blutspuren erhalten habe, die am Tatort gefunden wurden, wo Mawisa im Januar letzten Jahres seine damals 17-jährige Mitschülerin Ipula Akwenye umgebracht haben soll.
Akwenye war am 29. Januar 2003 auf einem unbebauten Gelände an der Bachstraße in Windhoek gefunden worden. Dort soll sie Mawisa, ein früherer Schüler der Delta Oberschule Windhoek, der zur Tatzeit angeblich mit ihr liiert und ebenfalls 17 Jahre alt war, mit dem Stiel einer Axt erschlagen haben. Mawisa wurde zwei Tage nach dem Fund der Leiche verhaftet.
Seitdem ist der Beschuldigte in Haft. Magistratsrichterin Johanna Salionga verfügte am Freitag, dass Mawisa weiterhin in Polizeigewahrsam bleiben muss und er erst am 4. November einen Kautionsantrag stellen darf, wenn über den Beginn seines Verfahrens entschieden wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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