Schülerverschwörung
Lehrkraft gibt sich als Opfer zu erkennen
Von F Steynberg und F Steffen, Windhoek
Die namibisiche Studentenorganisation NANSO fordert die sofortige Suspendierung und Ablösung aller Lehrkräfte, die des sexuellen Fehlverhaltens bezichtigt beziehungsweise deswegen angeklagt sind. NANSO hat dem Ministerium für Bildung, Kunst und Kultur (MoEAC) eine schriftliche Frist von sieben Tagen eingeräumt, um auf ihre Forderungen einzugehen.
Die Forderungen wurden gestern Morgen (Montag) während eines Protests vor der Jan-Möhr-Sekundarschule gestellt, in der ein Lehrer einen Lernenden vergewaltigt und sodomisiert haben soll. Bezeichnend ist, dass laut NANSO eine vorige Beschwerde eines 17-jährigen Schülers gegen Kamatuka im Jahr 2013, nicht ernst aufgenommen worden war.
Im Gericht behauptete Nathanael Kamatuka, der 53-jährige Lehrer, der an der Jan-Möhr-Sekundarschule zwei Jungen - einen 19-Jährigen und einen Minderjährigen - vergewaltigt haben soll, gestern Morgen, dass es sich um eine „Verschwörung” handele. Dem Amtsrichter Samunzala Samunzala erklärte er, das er vorhabe, über seinen Anwalt eine Gegenklage einzureichen. Die beiden betroffenen Schüler beschuldigen Kamatuka, sie am vergangenen Mittwoch in der Schule vergewaltigt zu haben.
Staatsankläger Rowan van Wyk lehnte die Gewährung einer Kaution strikt ab. Er befürchte, dass der Angeklagte fliehen oder in die Ermittlungen eingreifen würde. Die Klagen seien schwerwiegend, zumal ein Minderjähriger einer der Beschwerdeführer sei: „Es ist nicht im öffentlichen Interesse, dem Angeklagten eine Kaution zu gewähren, da die geschlechtsspezifische Gewalt nicht länger toleriert wird.” Es gebe sieben weitere Aussagen, die er dem Gericht vorgelegen werde.
In einer verlesenen Erklärung des 19-Jährigen, lehnt dieser die Gewährung einer Kaution nicht ab, stellt aber Bedingungen: „Ich will ihn nicht in meiner Nähe haben oder Kontakt mit ihm aufnehmen. Er solle mir keine SMS schicken. Ich möchte nicht von ihm hören oder ihn sehen. Er darf nicht an einer anderen Schule unterrichten.”
Der Angeklagte erklärte daraufhin, dass er am vergangenen Freitag gekündigt habe und sich nicht wieder in der Nähe der Schule aufhalten werde. Trotzdem bleibt Kamatuka vorerst bis zum 5. März in Untersuchungshaft. Dies soll der Polizei Zeit einräumen ihre Ermittlungen durchzuführen und ferner soll sich der Angeklagte bis zum nächsten Erscheinungsdatum um eine Rechtsvertretung kümmern - der Angeklagte gab an, dass er privat einen Rechtsanwalt beschäftigen wolle. Draufhin erklärte der Richter, dass es Kamatuka freistehe, bereits vor dem Termin einen Kautionsantrag einzureichen.
Auf dem Weg zurück zu den Haftzellen drohte Kamatuka Journalisten, die Fotos von ihm machten.
Die namibisiche Studentenorganisation NANSO fordert die sofortige Suspendierung und Ablösung aller Lehrkräfte, die des sexuellen Fehlverhaltens bezichtigt beziehungsweise deswegen angeklagt sind. NANSO hat dem Ministerium für Bildung, Kunst und Kultur (MoEAC) eine schriftliche Frist von sieben Tagen eingeräumt, um auf ihre Forderungen einzugehen.
Die Forderungen wurden gestern Morgen (Montag) während eines Protests vor der Jan-Möhr-Sekundarschule gestellt, in der ein Lehrer einen Lernenden vergewaltigt und sodomisiert haben soll. Bezeichnend ist, dass laut NANSO eine vorige Beschwerde eines 17-jährigen Schülers gegen Kamatuka im Jahr 2013, nicht ernst aufgenommen worden war.
Im Gericht behauptete Nathanael Kamatuka, der 53-jährige Lehrer, der an der Jan-Möhr-Sekundarschule zwei Jungen - einen 19-Jährigen und einen Minderjährigen - vergewaltigt haben soll, gestern Morgen, dass es sich um eine „Verschwörung” handele. Dem Amtsrichter Samunzala Samunzala erklärte er, das er vorhabe, über seinen Anwalt eine Gegenklage einzureichen. Die beiden betroffenen Schüler beschuldigen Kamatuka, sie am vergangenen Mittwoch in der Schule vergewaltigt zu haben.
Staatsankläger Rowan van Wyk lehnte die Gewährung einer Kaution strikt ab. Er befürchte, dass der Angeklagte fliehen oder in die Ermittlungen eingreifen würde. Die Klagen seien schwerwiegend, zumal ein Minderjähriger einer der Beschwerdeführer sei: „Es ist nicht im öffentlichen Interesse, dem Angeklagten eine Kaution zu gewähren, da die geschlechtsspezifische Gewalt nicht länger toleriert wird.” Es gebe sieben weitere Aussagen, die er dem Gericht vorgelegen werde.
In einer verlesenen Erklärung des 19-Jährigen, lehnt dieser die Gewährung einer Kaution nicht ab, stellt aber Bedingungen: „Ich will ihn nicht in meiner Nähe haben oder Kontakt mit ihm aufnehmen. Er solle mir keine SMS schicken. Ich möchte nicht von ihm hören oder ihn sehen. Er darf nicht an einer anderen Schule unterrichten.”
Der Angeklagte erklärte daraufhin, dass er am vergangenen Freitag gekündigt habe und sich nicht wieder in der Nähe der Schule aufhalten werde. Trotzdem bleibt Kamatuka vorerst bis zum 5. März in Untersuchungshaft. Dies soll der Polizei Zeit einräumen ihre Ermittlungen durchzuführen und ferner soll sich der Angeklagte bis zum nächsten Erscheinungsdatum um eine Rechtsvertretung kümmern - der Angeklagte gab an, dass er privat einen Rechtsanwalt beschäftigen wolle. Draufhin erklärte der Richter, dass es Kamatuka freistehe, bereits vor dem Termin einen Kautionsantrag einzureichen.
Auf dem Weg zurück zu den Haftzellen drohte Kamatuka Journalisten, die Fotos von ihm machten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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