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Schlichterspruch angefochten
Schlichterspruch angefochten

Schlichterspruch angefochten

Disput um Entlassungen bei Fischereifirma erreicht Obergericht
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung eines entsprechenden Eilantrags, dessen Verhandlung gestern auf den 18. Dezember vertagt wurde, führt die Personalbeauftragte der Kläger, Rosina Moshoeshoe, an, die drei Antragsgegner David Jansen, Laurence Gaseb und Sadney Gei-Khoebeb seien im Kühllager der Firma angestellt gewesen und am 1. September 2016 entlassen worden.

Rund zwei Wochen zuvor habe die Firma dem Personal angeboten, Carioca-Fisch aus den Lagerbeständen für den Eigenbedarf zu erwerben. Die drei Beklagten hätten jeder mehrere in Plastik eingeschweißte Boxen mit Carioca gekauft die bei einer Routinekontrolle am Ausgang von Sicherheitsbeamten geöffnet worden seien. Bei der Inspektion des Inhalts hätten jene festgestellt, dass die Schachteln deutlich wertvollere Filets von Seehecht und Kingklip enthalten hätten, die ihre Eigentümer nicht hätten besitzen dürfen.

Nach diesem Zwischenfall wurde ein Disziplinarverfahren gegen die drei betroffenen eingeleitet, bei dem sie des unehrlichen Verhaltens schuldig gesprochen und ihre fristlose Kündigung empfohlen wurde. Nachdem die Entlassung auch bei einem disziplinarischen Berufungsverfahren bestätigt wurde, wandten sich die drei Mitarbeiter an die Schlichterin Gertrude Usiku, die am 13. November 2017 zu ihren Gunsten entschied.

In ihrem Befund verpflichtete sie Embwiinda dazu, die drei Mitarbeiter mit Wirkung vom 1. Dezember 2017 in ihren früheren Positionen wieder einzustellen und ihnen das während ihrer 13 Monate andauernden Abwesenheit entgangene Gehalt nachzuzahlen. Alternativ dazu ordnete sie an, den gekündigten Mitarbeitern neben dem Gehallt ihren ausstehenden Urlaub und eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgehalt pro geleisteten Dienstjahr auszuzahlen, was sich auf einen Betrag von zwischen 70000 N$ (bei Gei-Khoebeb) und 289000 N$ (bei Jansen) summieren würde.

Obwohl Embwiinda gegen diesen Befund Berufung eingelegt hat, will das Unternehmen mittels Eilantrag den Schlichterspruch dennoch per einstweiliger Verfügung für unwirksam erklären lassen. Zur Begründung führt Moshoeshoe an, es sei widersinnig, ihre Firma zur Zahlung der angemahnten Beträge zu zwingen, bevor die am Obergericht anhängige Revision entschieden sei. Schließlich sei unwahrscheinlich, dass die Beklagten, die keinerlei Vermögenswerte vorweisen könnten, ihre Abfindung bzw. die von der Schlichterin kalkulierten Finanzansprüche zurückerstatten würden, falls diese nun ausgezahlt werden sollten und die Berufung anschließend erfolgreich sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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