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Schnellere Vergütung nach dem Unfall

So die einleitende Aussage des ehemaligen Richters Chris Greenland von Simbabwe, der die namibischen Behörden derzeit bei der langwierigen Abrundung des Entwurfs der Gesetzesnovelle berät, die das derzeitig gültige Gesetz für Unfallversicherung (Nr. 56 von 1996) schon demnächst ersetzen soll. Das angestrebte neue Gesetz, so versprach Greenland den zahlreichen Interessenvertretern der Branche, die sich am vergangenen Donnerstag im NamPower Centre versammelt hatten, geht komplett von anderen Voraussetzungen und Perspektiven aus, so dass Geschädigte künftig schneller und angemessen vergütet werden. Im Versicherungsdenken in Bezug auf Straßenverkehrsunfälle soll zuerst die soziale Verpflichtung gegenüber den Geschädigten im Raum stehen und nicht die Frage nach der Ermittlung und Zuordnung der Schuld. -

Was soll nun alles anders werden?

Das angestrebte Gesetz orientiert sich vor allem an den humanen Erfordernissen der Verletzten und der abhängigen Hinterbliebenen, wenn es sich um einen tödlichen Unfall handelt. Der Ablauf des Entschädigungsvorganges des Fonds klammert die Delikt- und Schuldfrage weitgehend aus. Das Hauptanliegen des Fonds ist künftig die Linderung der Unfallfolgen. "In diesem Sinne ist der künftige Fonds kein legalistisches Wesen mehr, das in ständige Gelddispute verwickelt ist. Vielmehr übernimmt der Fonds seine eigentliche Rolle, sozialen Bedürfnissen nachzukommen."

Die Hauptkritik an dem derzeit noch gültigen Gesetz und der dazugehörigen Behörde richtet sich laut Greenland an die Voraussetzung, dass den offensichtlich Geschädigten nach einem Unfall auch noch die Last aufgebürdet wird, die Schuld der anderen Partei nachzuweisen, um eventuell etwas herausbekommen. Greenland beanstandet ferner, "dass der Fahrer, aber nicht andere Geschädigte" durch den bisherigen Fonds entschädigt werden. Der neue Fonds soll vom "Schadensersatz" (damages) auf die "Beihilfe" oder den "Zuschuss" (benefit) umsteigen. An den bisherigen Fonds haben sich alle möglichen Antragsteller rangemacht, aber künftig sollen jedoch ausdrücklich die Opfer die Begünstigten sein, was bisher in der Regel nur der Fall war, wenn sie einen guten Anwalt hatten. Ein weiterer Grund für die Abschaffung des alten Gesetzes samt seinem Fonds besteht für Greenland darin, dass die meisten Geschädigten wegen der Kompliziertheit des langwierigen Entschädigungsverfahrens von vornherein von Anträgen abgesehen haben. Erfolgreich waren nur diejenigen, die sich Rechtsbeistand sichern konnten.

Dennoch sind die Mittel ständig knapper geworden und droht dem Fonds in der derzeitigen Gestalt der Bankrott. Greenland beanstandet ferner, dass der bisherige Fonds überhaupt nicht an der Sicherheit im Straßenverkehr interessiert gewesen sei. "Der Fonds hat kein wesentliches Interesse an den Ursachen von Unfällen gezeigt, obwohl es um Haftbarkeit ging." Das Ergebnis sei, dass die Haftbarkeit und die Quantifizierung der Entschädigung erst Monate oder Jahre später vorgelegt wurden, mit dem Erfolg, "dass es keine Gewissheit gab, ob Tatsachen, Einbildung oder eine Mischung der beiden vorlagen." Die Barauszahlung aus dem Fonds hat laut Greenland ferner die Tür zur Unterschlagung und zu Betrug geöffnet.

Das Umdenken in der Unfallversicherung hat auch bereits in den Nachbarländern Botswana und Namibia eingesetzt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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