Schonfrist gewährt
Die Namibische Farmarbeitergewerkschaft (Nafwu) hat nach eigener Aussage bisher nicht das Arbeitsministerium darüber informiert, dass zahlreiche Farmeigentümer in Omaheke, Oshikoto und Otjozondjupa ihren Angestellten den vorgeschriebenen Mindestlohn verweigern.
Wie der Generalsekretär der Nafwu, Alfred Angula, gestern auf Anfrage mitteilte, wäre es "ungerecht", wenn seine Gewerkschaft schon jetzt die schuldigen Landbesitzer (darunter angeblich auch Minister und Parlamentarier) beim Arbeitsministerium identifiziere, ohne vorher die Situation im Rest des Landes zu untersuchen. "Es wäre nicht fair, die uns bekannten Sündenböcke beim Arbeitsministerium zu bennen und damit den Eindruck zu erwecken, dass diese die einzigen Farmeigentümer im Lande sind, die sich nicht an die Mindestlohn-Vereinbarung halten", sagte Angula.
Dessen Gewerkschaft will Ende Juli seine landesweiten Farmbesuche zunächst mit einer Reise in die Gebiete um Rundu, Tsumeb, Otavi und Omaruru fortsetzen und sich dort informieren, ob die Arbeits- und Lebensbedingungen der Farmangestellten einem Mindeststandard entsprechen. Dabei möchte sich die Nafwu nach Darstellung von Angula vor allem darüber Klarheit verschaffen, ob Farmbesitzer über den Mindestlohn informiert sind und diesen auch einhalten.
"Es ist durchaus denkbar, dass viele Farmer bisher nicht von den erst kürzlich eingeführten Bestimmungen gehört haben und es deshalb auch verfrüht wäre, juristische Maßnahmen gegen sie zu ergreifen", sagte Angula. Er hob in diesem Zusammenhang jedoch auch hervor, dass seine Gewerkschaft zwar keine gesetzliche Handhabe gegenüber Farmbesitzern habe, diese aber "wie jeden andren Arbeitgeber anzeigen" könnten, wenn sie sich verbindlichen Vereinbarungen wie den Mindestlohn widersetzen sollten.
Von dieser Möglichkeit hat die Nafwu offensichtlich auch deshalb bereits häufig Gebrauch gemacht, weil sie sich vom Arbeitsministerium keine große Unterstützung erhofft. "Eigentlich wäre es Pflicht der Arbeitsinspektoren, die Zustände von Farmarbeitern zu untersuchen - sie scheinen sich aber primär auf große Fabriken zu konzentrieren und nicht genug Personal zu haben, um alle Farmen besuchen zu können", erklärte Angula. Aus diesem Grunde fühle sich seine Gewerkschaft verpflichtet, auch ohne die Hilfestellung des Ministeriums im Interesse seiner Mitglieder für die Umsetzung des Mindestlohns und den damit verbundenen Auflagen bezüglich Verpflegung und Unterkunft einzusetzen.
Wie der Generalsekretär der Nafwu, Alfred Angula, gestern auf Anfrage mitteilte, wäre es "ungerecht", wenn seine Gewerkschaft schon jetzt die schuldigen Landbesitzer (darunter angeblich auch Minister und Parlamentarier) beim Arbeitsministerium identifiziere, ohne vorher die Situation im Rest des Landes zu untersuchen. "Es wäre nicht fair, die uns bekannten Sündenböcke beim Arbeitsministerium zu bennen und damit den Eindruck zu erwecken, dass diese die einzigen Farmeigentümer im Lande sind, die sich nicht an die Mindestlohn-Vereinbarung halten", sagte Angula.
Dessen Gewerkschaft will Ende Juli seine landesweiten Farmbesuche zunächst mit einer Reise in die Gebiete um Rundu, Tsumeb, Otavi und Omaruru fortsetzen und sich dort informieren, ob die Arbeits- und Lebensbedingungen der Farmangestellten einem Mindeststandard entsprechen. Dabei möchte sich die Nafwu nach Darstellung von Angula vor allem darüber Klarheit verschaffen, ob Farmbesitzer über den Mindestlohn informiert sind und diesen auch einhalten.
"Es ist durchaus denkbar, dass viele Farmer bisher nicht von den erst kürzlich eingeführten Bestimmungen gehört haben und es deshalb auch verfrüht wäre, juristische Maßnahmen gegen sie zu ergreifen", sagte Angula. Er hob in diesem Zusammenhang jedoch auch hervor, dass seine Gewerkschaft zwar keine gesetzliche Handhabe gegenüber Farmbesitzern habe, diese aber "wie jeden andren Arbeitgeber anzeigen" könnten, wenn sie sich verbindlichen Vereinbarungen wie den Mindestlohn widersetzen sollten.
Von dieser Möglichkeit hat die Nafwu offensichtlich auch deshalb bereits häufig Gebrauch gemacht, weil sie sich vom Arbeitsministerium keine große Unterstützung erhofft. "Eigentlich wäre es Pflicht der Arbeitsinspektoren, die Zustände von Farmarbeitern zu untersuchen - sie scheinen sich aber primär auf große Fabriken zu konzentrieren und nicht genug Personal zu haben, um alle Farmen besuchen zu können", erklärte Angula. Aus diesem Grunde fühle sich seine Gewerkschaft verpflichtet, auch ohne die Hilfestellung des Ministeriums im Interesse seiner Mitglieder für die Umsetzung des Mindestlohns und den damit verbundenen Auflagen bezüglich Verpflegung und Unterkunft einzusetzen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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