Schärfere Instrumente
Die Beschwerden und die Kritik Hifikepunye Pohambas an der Verwandlung des persönlichen Besitztitels für private Farmen in Anteile einer Farmgesellschaft, zum Beispiel Close Corporation, CC, haben jetzt in dem Entwurf für eine Revision des Gesetzes über Landreform, Nr. 6 von 1995, ihren Niederschlag gefunden. Der Minister für Ländereien hat bei verschiedenen öffentlichen Auftritten diejenigen Farmbesitzer angeprangert, die in zunehmender Zahl, vor allem seit 1995, von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, den persönlichen Besitztitel in so genannte CC"s oder andere Körperschaften zu verwandeln.
In vielen Bereichen machen Namibier von CC"s Gebrauch, um unnötig komplizierte Überschreibung zu vermeiden. Im Falle des Landbesitzes konnte das Eigentum auf dem Wege veränderter Prozentanteile leicht verlagert werden, so dass der langwierige Vorgang beim Landverkauf über die Beachtung des Vorkaufsrechtes der Regierung von vornherein vermieden werden konnte.
Durch die angestrebte Gesetzesänderung will die Regierung dieser Möglichkeit jetzt den Riegel vorschieben. Folglich muss bei der Veränderung der Anteile an einer CC, wodurch sich das Mehrheitsinteresse verlagert, wie beim Direktverkauf einer Farm erst die entsprechende Genehmigung - certificate of waiver - eingeholt werden. Das neue Gesetz soll sogar den Registrator für Gesellschaften in die Pflicht nehmen, die Veränderungen von Mehrheitsanteilen sofort zu melden.
Zusammen mit der Einführung der Bodensteuer für privaten Landbesitz stellt die Regierung nun einen recht komplizierten Apparat um die kommerziellen Farmen auf. Die zunehmende Bürokratisierung der Rahmenbedingungen für die Farmerei sind ein schlechter Ansatz, falls die Landwirtschaftsbranche weiterhin Investitionen locken und Arbeitsplätze schaffen soll. Die Privatfarmer werden dadurch immer mehr in die Defensive gedrängt. Der eigentliche Sinn der Landreform - politische Entschärfung, Bekämpfung der Armut, Steigerung der Produktion, Vermehrung der Arbeitsplätze auf dem Land - kann hier leicht abhanden kommen.
Für das wirtschaftspolitische Klima ist es jedoch extrem wichtig, dass die Instrumente der Landreform streng nach dem Gesetz angewandt werden, so dass willkürliche Politiker und Chaoten sich nicht daran vergreifen können. Die Interessenträger auf jeder Seite sind hier erneut gefordert.
In vielen Bereichen machen Namibier von CC"s Gebrauch, um unnötig komplizierte Überschreibung zu vermeiden. Im Falle des Landbesitzes konnte das Eigentum auf dem Wege veränderter Prozentanteile leicht verlagert werden, so dass der langwierige Vorgang beim Landverkauf über die Beachtung des Vorkaufsrechtes der Regierung von vornherein vermieden werden konnte.
Durch die angestrebte Gesetzesänderung will die Regierung dieser Möglichkeit jetzt den Riegel vorschieben. Folglich muss bei der Veränderung der Anteile an einer CC, wodurch sich das Mehrheitsinteresse verlagert, wie beim Direktverkauf einer Farm erst die entsprechende Genehmigung - certificate of waiver - eingeholt werden. Das neue Gesetz soll sogar den Registrator für Gesellschaften in die Pflicht nehmen, die Veränderungen von Mehrheitsanteilen sofort zu melden.
Zusammen mit der Einführung der Bodensteuer für privaten Landbesitz stellt die Regierung nun einen recht komplizierten Apparat um die kommerziellen Farmen auf. Die zunehmende Bürokratisierung der Rahmenbedingungen für die Farmerei sind ein schlechter Ansatz, falls die Landwirtschaftsbranche weiterhin Investitionen locken und Arbeitsplätze schaffen soll. Die Privatfarmer werden dadurch immer mehr in die Defensive gedrängt. Der eigentliche Sinn der Landreform - politische Entschärfung, Bekämpfung der Armut, Steigerung der Produktion, Vermehrung der Arbeitsplätze auf dem Land - kann hier leicht abhanden kommen.
Für das wirtschaftspolitische Klima ist es jedoch extrem wichtig, dass die Instrumente der Landreform streng nach dem Gesetz angewandt werden, so dass willkürliche Politiker und Chaoten sich nicht daran vergreifen können. Die Interessenträger auf jeder Seite sind hier erneut gefordert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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