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Schuldenerlass für säumige Gemeinden

Windhoek - Für die 54 Lokalbehörden im ganzen Land brechen gute Zeiten an: Sie müssen rückwirkend vom 1. April dieses Jahres bis zum 31. März 2014 keine Gebühren mehr für ihr Buchprüfung entrichten. Einen entsprechenden Beschluss teilte Generalbuchprüfer Junias Kandjeke am Freitag in Windhoek mit, möglich macht diesen Schritt eine Klausel im Gesetz zu Staatsfinanzen. Auf diese Weise wolle man versuchen, die angespannte Finanzlage vieler Stadt-, Orts- und Dorfverwaltungen zu lindern. Für die genannten fünf Finanzjahre übernehme seine Behörde sie Kosten für die Bilanzprüfungen, so Kandjeke. Den genauen Betrag konnte er angesichts jährlich schwankender Kosten für an private Unternehmen ausgelagerte Buchprüfungen nicht nennen, schätzte ihn aber auf rund 15 bis 20 Mio. Namibia-Dollar. Allerdings knüpfte Kandjeke auch Bedingungen an die Erleichterung: Das eingesparte Geld soll für Ausbildung von Mitarbeitern der Verwaltungen eingesetzt werden, um sie für die Erstellung ihrer Bilanzen und Finanzberichte fitzumachen. Es habe sich wiederholt gezeigt, dass viele Behörden mit dieser Aufgabe schlichtweg überfordert seien und daher schlussendlich ihre Berichte nicht oder nur verspätet erstellen könnten. Fort- und Weiterbildungen könnten her Abhilfe schaffen. Über deren Fortgang und Erfolg müssten die Behörden regelmäßig Bericht erstatten.
Für 14 Verwaltungen kam es sogar noch besser: Ihnen wurden zusätzlich Schulden, resultierend aus Gebühren für bereits erfolgte Finanzprüfungen, in einer Gesamthöhe von 1,0345 Mio. Namibia-Dollar plus 16 Prozent Zinsen erlassen. Bei diesen Behörden seien massive Finanzprobleme aufgetreten, die dazu geführt hätten, dass die Verwaltungen entweder die Gebühren nicht hätten zahlen können oder aber überhaupt keine Finanzberichte eingereicht hätten Auch für diese Behörden gelten oben genannte Konditionen.
Anwesende Vertreter der Vereinigung der Lokalbehörden begrüßten den Schritt des Generalbuchprüfers und gelobten zugleich, sich den Bedingungen zu stellen.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-29

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