Schulsport-Verband ermutigt zum Wettbewerb
Einhaltung der Hygienevorschriften Pflicht zur Genehmigung von Sportveranstaltungen
Windhoek (omu) - Der nationale Schulsport-Verband (NSSU) fordert die Schulen im Land auf, proaktiv zu sein und sich and die NSSU zu wenden, wenn Planungen bestehen, eine Sportveranstaltung auszurichten. Der Koordinator für nationalen Schulsport Solly Duiker sagte der namibischen Presseagentur NAMPA, „wir befinden uns jetzt in der Phase vier der Covid-19 Beschränkungen und Kontaktsportarten sind wieder erlaubt. Wir möchten alle Schulen, die einen Wettbewerb planen, sich an die NSSU zu wenden oder die jeweiligen Dachverbände von den Planungen zu unterrichten.“ Dabei sei zu beachten dass die bestehenden Hygienevorschriften einzuhalten seien.
Schulen, die ihren Vorschlag zur Genehmigung einreichen, wird die Zustimmung gewährt, wenn Vorkehrungen zur Temperatur-Messung, Einhaltung der Abstandsregelung, Desinfektionsmaßnahmen und der Dokumentation der Teilnehmer und Zuschauer eingehalten werden. Weiterhin sei zu beachten, dass die Teilnehmerzahl die 250-Personen-Marke nicht überschreiten darf.
Darüber hinaus erklärte Duiker, dass Vereine ihren Athleten das Training untersagen müssen, sollten Covid-19 Symptome bestehen. Das gleiche gelte für Funktionäre, die ihr Amt nicht ausüben sollten, wenn nur ein Verdacht bestehe.
Wenn all diese Bestimmungen und Regeln eingehalten werden, sei garantiert, dass der Sport sich wieder zurück in den regulären Rhythmus findet. Nur wenn alle Notwendigen Vorkehrungen getroffen dokumentiert und eingehalten werden, sei garantiert, dass sich das Covid-19 Virus nicht weiter ausbreiten könne.
Schulen, die ihren Vorschlag zur Genehmigung einreichen, wird die Zustimmung gewährt, wenn Vorkehrungen zur Temperatur-Messung, Einhaltung der Abstandsregelung, Desinfektionsmaßnahmen und der Dokumentation der Teilnehmer und Zuschauer eingehalten werden. Weiterhin sei zu beachten, dass die Teilnehmerzahl die 250-Personen-Marke nicht überschreiten darf.
Darüber hinaus erklärte Duiker, dass Vereine ihren Athleten das Training untersagen müssen, sollten Covid-19 Symptome bestehen. Das gleiche gelte für Funktionäre, die ihr Amt nicht ausüben sollten, wenn nur ein Verdacht bestehe.
Wenn all diese Bestimmungen und Regeln eingehalten werden, sei garantiert, dass der Sport sich wieder zurück in den regulären Rhythmus findet. Nur wenn alle Notwendigen Vorkehrungen getroffen dokumentiert und eingehalten werden, sei garantiert, dass sich das Covid-19 Virus nicht weiter ausbreiten könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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