Schutz für Informationszuträger
Neues Gesetz soll Zivilcourage der Bürger stärken
Von Eberhard Hofmann & Frank Steffen, Windhoek
Diese Hoffnung hat Graham Hopwood, Direktor des Instituts für Politforschung (IPPR), am Freitag bei einem Arbeitstreffen der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Windhoek vor Journalisten und Vertretern von Zivilorganisationen ausgesprochen.
Neben Hopwood kam bei dem Treffen die südafrikanische Fachkraft Lorraine Martin von der „Whistle Blowing Unit“ der Zivilorganisation Open Democracy Advice Center (ODAC) zu Wort. Die Referentin Martin konnte aus dem Kontext Südafrikas berichten, wo es schon ein Gesetz zum Schutz couragierter Informationsträger gibt: „Protected Disclosure Act“. In beiden Ländern geht es darum, Bürger zu ermutigen, Gesetzesverstöße, sei es in Gestalt von Korruption, Menschenrechtsverletzung, Verschwendung öffentlicher Mittel, Betrug und Ähnlichem, der Polizei, bzw. der Anti-Korruptions-Kommission (ACC) zu melden.
Der im ACC-Gesetz angedeutete Schutz für Informationszuträger gilt als nicht ausreichend und wirksam genug, so dass ein entsprechendes Gesetz explizit einklagbaren Schutz bieten, falsche Informationsvermittlung aber gleichzeitig strafbar machen soll. Die Vermittlung vertraulicher, belastender Information über Gesetzes- und Verordnungsverstöße kann für den Informationsträger illegale Folgen haben, wenn er/sie am Arbeitsplatz darauf der Repression, Versetzung, Schikane oder gar einer Kündigung ausgesetzt wird. Dagegen soll das Gesetz Informanten schützen und bei Informationszuträgern das Vertrauen schaffen, ohne Furcht illegale Missstände aufdecken und beseitigen zu helfen.
Hopwood gab zu erkennen, dass zu diesem Thema in Namibia noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten sei. Die Referenten gingen davon aus, dass viele Mitbürger, die über belastende Information verfügen, solche Indizien nach wie vor lieber ihrer bevorzugten Zeitung mitteilen, als eine Amtsstelle aufzusuchen. Das eine schließe das andere nicht aus, meinten sie.
Die südafrikanische Referentin wies darauf hin, dass der gesetzliche Schutz von Informationszuträgern eng mit dem in dem Namibia ebenfalls angestrebten Informations-Zugriffsgesetz (Access to Information Act) in Verbindung stehe. Hopwood kündigte abschließend an, dass die fachliche Aussprache über das die Gesetzesvorlage im August öffentlich fortgesetzt werden soll.
Im Februar 2017 hatte der namibische Justizminister. Dr. Albert Kawana, dem Parlament zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, worin Informanten und Informationszuträgern sowie auch Zeugen ein verbesserter Schutz gewährleistet werden soll. „Diese Gesetzvorlagen sind die direkte Folge des Wunsches unseres Präsidenten, Dr. Hage Geingob, in Namibia eine geeignete Gesetzgebung zum Schutz der Informanten und Zeugen einzubringen“, hatte Kawana erklärt und an Geingobs Ziel erinnert, Namibia zum transparentesten Land Afrikas zu machen.
Diese Hoffnung hat Graham Hopwood, Direktor des Instituts für Politforschung (IPPR), am Freitag bei einem Arbeitstreffen der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Windhoek vor Journalisten und Vertretern von Zivilorganisationen ausgesprochen.
Neben Hopwood kam bei dem Treffen die südafrikanische Fachkraft Lorraine Martin von der „Whistle Blowing Unit“ der Zivilorganisation Open Democracy Advice Center (ODAC) zu Wort. Die Referentin Martin konnte aus dem Kontext Südafrikas berichten, wo es schon ein Gesetz zum Schutz couragierter Informationsträger gibt: „Protected Disclosure Act“. In beiden Ländern geht es darum, Bürger zu ermutigen, Gesetzesverstöße, sei es in Gestalt von Korruption, Menschenrechtsverletzung, Verschwendung öffentlicher Mittel, Betrug und Ähnlichem, der Polizei, bzw. der Anti-Korruptions-Kommission (ACC) zu melden.
Der im ACC-Gesetz angedeutete Schutz für Informationszuträger gilt als nicht ausreichend und wirksam genug, so dass ein entsprechendes Gesetz explizit einklagbaren Schutz bieten, falsche Informationsvermittlung aber gleichzeitig strafbar machen soll. Die Vermittlung vertraulicher, belastender Information über Gesetzes- und Verordnungsverstöße kann für den Informationsträger illegale Folgen haben, wenn er/sie am Arbeitsplatz darauf der Repression, Versetzung, Schikane oder gar einer Kündigung ausgesetzt wird. Dagegen soll das Gesetz Informanten schützen und bei Informationszuträgern das Vertrauen schaffen, ohne Furcht illegale Missstände aufdecken und beseitigen zu helfen.
Hopwood gab zu erkennen, dass zu diesem Thema in Namibia noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten sei. Die Referenten gingen davon aus, dass viele Mitbürger, die über belastende Information verfügen, solche Indizien nach wie vor lieber ihrer bevorzugten Zeitung mitteilen, als eine Amtsstelle aufzusuchen. Das eine schließe das andere nicht aus, meinten sie.
Die südafrikanische Referentin wies darauf hin, dass der gesetzliche Schutz von Informationszuträgern eng mit dem in dem Namibia ebenfalls angestrebten Informations-Zugriffsgesetz (Access to Information Act) in Verbindung stehe. Hopwood kündigte abschließend an, dass die fachliche Aussprache über das die Gesetzesvorlage im August öffentlich fortgesetzt werden soll.
Im Februar 2017 hatte der namibische Justizminister. Dr. Albert Kawana, dem Parlament zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, worin Informanten und Informationszuträgern sowie auch Zeugen ein verbesserter Schutz gewährleistet werden soll. „Diese Gesetzvorlagen sind die direkte Folge des Wunsches unseres Präsidenten, Dr. Hage Geingob, in Namibia eine geeignete Gesetzgebung zum Schutz der Informanten und Zeugen einzubringen“, hatte Kawana erklärt und an Geingobs Ziel erinnert, Namibia zum transparentesten Land Afrikas zu machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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