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Schutz für Kleinkreditnehmer
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Schutz für Kleinkreditnehmer

Finanzbehörde: Neue Gesetzgebung soll Kredithaien ein Ende bereiten
Clemens von Alten
Von Clemens von Alten, Windhoek

Die Mitte Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetzgebung (Microlending Act) soll der Behörde Namfisa (Namibia Financial Institutions Supervisory Authority) zufolge Kreditnehmer schützen und deren Rechte fördern. „Das Gesetz verbietet Praktiken, die zum Nachteil der Schuldner sind – wie zum Beispiel Bankkarten einzuhalten oder Kunden nur teils ausgefüllte Formulare unterschreiben zu lassen“, erklärt die Finanzaufsicht.

Allerdings stehe nicht nur eine gewissenhafte Kreditvergabe sondern auch eine verantwortungsbewusste Schuldenaufnahme im Vordergrund. So sind betroffene Darlehensnehmer künftig gezwungen, komplette und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen, wie Namfisa erklärt. „Das hilft wiederum dem Kreditgeber einzuschätzen, ob der Schuldner auch seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.“

Ferner betont die Finanzaufsicht, dass sich künftig Kleinstkreditgeber jährlich registrieren müssen. Sollte Namfisa feststellen, dass ein Darlehensanbieter den Anforderungen nicht gerecht wird oder die Regeln nicht befolgt, könne „die Registrierung entweder nicht erneuert oder aufgehoben werden“. Wer gegen die Auflagen verstößt, dem drohen laut dem neuen Gesetz eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 500000 Namibia-Dollar – abhängend von den Umständen und der Schwere des Verstoßes.

In der Gesetzgebung wird allerdings anhand der Darlehenslaufzeit zwischen sogenannten Payday-Lenders (Laufzeit: 1-5 Monate) und Kleinkreditgebern (6-60 Monate) ein Unterschied gemacht. Hinsichtlich der erlaubten Zinssätze überschneide sich das jüngste Regelwerk mit der Wuchergesetzgebung (Usury Act) aus dem Jahr 1968. Demnach ist es Kurzzeitkreditgebern gestattet, bis zu 30 Prozent Zinsen zu verlangen, während Darlehensanbietern mit bis zu 60 Monaten Laufzeit das doppelte des gegenwärtigen Basiszinssatzes (zurzeit: 10,5% mal zwei = 21%) berechnen dürfen.

Vor der Umsetzung des aktuellen Regelwerks mussten sich Kreditgeber laut Namfisa nur an das 50 Jahre alte Wuchergesetz halten. „Dieser Gesetzesrahmen war allerdings äußerst anfällig und enthielt grundlegende Schwachstellen, welche die Nachhaltigkeit des Gewerbes aufs Spiel setzten, die Durchsetzung erschweren und die Ausbeutung der Schuldner ermöglichen“, so die Finanzaufsicht.

Zudem sei es dem Finanzminister zuvor gestattet gewesen, nach eigenem Ermessen Ausnahmeregelungen im Amtsblatt zu veröffentlichen, was Namfisa zufolge eine „umstrittene“ Vorgehensweise ist. „Vor allem machte die Instanz, die für die Durchsetzung der Ausnahmen zuständig war, einen anfälligen Eindruck“, so die Aufsichtsbehörde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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