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Schweigen zu Schleuser-Vorfall
Schweigen zu Schleuser-Vorfall

Schweigen zu Schleuser-Vorfall

Behörden halten sich bedeckt - Angolaner sollen Asyl beantragt haben
Stefan Fischer
Von Stefan Fischer, Windhoek/Frankfurt

Vergangene Woche wurde der Fall öffentlich, wonach elf Angolaner, darunter sieben Kinder, auf den Flug SW285 von Windhoek nach Frankfurt geschleust wurden, obwohl sie kein Schengen-Visum für die Einreise hatten. Nach der Ankunft in Deutschland endete die Reise, denn die Gruppe wurde von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen. Indes wurden in Windhoek ein Air-Namibia-Mitarbeiter (der am Check-in-Schalter des Hosea-Kutako-Flughafens arbeitete) sowie ein hier lebender angolanischer Staatsbürger festgenommen (AZ berichtete).

Danach waren weitere Details Mangelware, denn überall hält man sich bedeckt oder schweigt. Die Polizei teilte lediglich mit, dass es sich bei den vier Erwachsenen um zwei Frauen und zwei Männer handele. Weitere Informationen zu der Gruppe oder zum Gerichtsfall der beiden in Windhoek verhafteten Männer habe man nicht, erklärte die Polizei auf Nachfrage und verwies die AZ an das Innenministerium sowie an die Deutsche Botschaft.

Das Innenministerium ließ bis gestern trotz mehrfacher Erinnerung alle Fragen der AZ zur Verantwortung seiner Ausreisebeamten am Flughafen hinsichtlich der Visumkontrolle von Passagieren unbeantwortet. Air Namibia verwehrte der AZ Details mit Rücksicht auf laufende Ermittlungen.

Indes hat die deutsche „BILD“-Zeitung über den Fall berichtet und getitelt: „Bundespolizei verhindert Massen-Schleusung am Flughafen“. In dem Beitrag des Boulevardblattes wird Reza Ahmari, Sprecher der Bundespolizei am genannten Flughafen, wie folgt zitiert: „,Alle Personen stellten einen Asylantrag. Drei Antragstellern wurde zur Asylprüfung die Einreise gestattet. Die Asylbegehren der Anderen werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Flughafen geprüft.´“ Ahmari war gestern für die AZ nicht erreichbar, in der Zentrale der Bundespolizei in Potsdam wusste man von diesem Fall nichts.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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