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Schwere Strafen

56 Jahre Haft für Schmuggel von 14 Rhino-Nasenhörner
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Bevor Richterin Alexis Dier­gaardt am Freitagnachmittag das Strafmaß der vier Chinesen verkündete erklärte sie: „Ich bin zu dem Schluss gelangt, dass die Schuld alle gleichmäßig betrifft, da sie alle sehr genau wussten was sie vorhatten, und sie genügend Zeit hatten ihre Meinung zu ändern und von dem Vorhaben abzusehen."

Es sei nachgewiesen, dass alle vier Verurteilten an dem versuchten Schmuggel von 13 Nasenhörnern des Spitzmaulnashorns (also dem schwarzen Nashorn) und einem weiteren Horn der Breitmaulnashörner, sowie einem Leopardenfell, teilgenommen hatten. Sie habe alle redliche Nachsicht bei dem Strafmaß walten lassen, doch sei dies schwierig gewesen, da die Verurteilten nur anhand der von ihnen, unter Eid abgelegten, Erklärungen beurteilt werden konnten. Die einzelnen Strafen habe sie nicht proportional verhängen können, da keiner der Verurteilten dazu bereit gewesen sei, eine Aussage über die Schuld der Mitangeklagten zu machen. „Es spielt hier im Prinzip auch gar keine Rolle wer weniger oder mehr getan hat, da das versuchte Ziel des illegalen Schmuggels von Produkten bedrohter Tierarten letztendlich von allen Vieren geplant worden war. Natürlich konnte dies vereitelt werden, doch ist das vorgebrachte Argument, dass deswegen letztendlich auch kein Schaden entstanden sei, grundsätzlich verkehrt. Die vom Aussterben bedrohten Tiere sind umgekommen, weswegen Namibia sofort einen Schaden genommen hat. Außerdem droht dem Tourismus ein Verlust, weil diese bestimmten Tiere nicht länger Besucher locken können. Wenn die Justiz erlaubt, dass dieser Trend zunimmt, führt dies zu viel größerem Schaden", erläuterte sie ferner.

Sie verwarf außerdem das Argument, dass ein Teil der Hörner der professionalen Jagd entstammten, weswegen dem Besitz dieser Hörnern, keine kriminelle Absicht zugrunde liege: „Wenn dem so wäre, hätte es ein Leichtes sein müssen, sämtliche Produkte über die normalen Wege als Exportgut abzuwickeln." Das Strafmaß müsse auf jeden Fall den Erwartungen der Öffentlichkeit entsprechen, denn dieser Fall habe sehr viel lokales, regionales und internationales Interesse hervorgerufen. Als Richterin, stünde Diergaardt in der Pflicht, eine entsprechend harte Strafe zu verhängen, da diese nicht nur den Erwartungen der hiesigen Öffentlichkeit entsprechen müsse, sondern als ernst zu nehmendes Abschreckmittel dienen müsse, damit kriminelle Vergehen dieser Art in Zukunft verhütet werden könnten. Li Xiaoliang, Li Zhibing, Pu Xeuxin und Wang Hui bekamen jeweils 14 Jahre Freiheitsentzug aufgelegt. Den ersten drei Beschuldigten gewährte die Richterin 30 Monate auf Bewährung über eine Zeitspanne von fünf Jahren, während welcher Zeit sie sich nicht wieder irgendeiner der Anklagen zum illegalen Besitz, oder des versuchten Handels mit dieser Art der Schmuggelware, machen dürfen. In Wangs Fall gewährte sie eine Bewährungsstrafe von lediglich 28 Monaten, allerdings zu denselben Bedingungen, wie die der anderen Verurteilten.

Umweltminister Pohamba Shifeta gab noch am Wochenende in einer Presseerklärung seine Genugtuung über die Strafen bekannt. Dies sei im Interesse des Landes sowie der nachfolgenden Generationen. Er dankte auch der südafrikanischen- und der hiesigen Polizei, sowie den restlichen Behörden, die durch ihren Einsatz und koordinierte Zusammenarbeit zum erfolgreich-abgehandelten Gerichtsfall beigetragen hätten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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