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Schwerstverbrecher hat Erfolg
Schwerstverbrecher hat Erfolg

Schwerstverbrecher hat Erfolg

Oberstes Gericht halbiert 60-jährige Haft von Gewohnheitstäter
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Der Wiederholungstäter Matheus Frans Tjappa (56), der vor dem Überfall bereits neun Vorstrafen angehäuft und zu dem Zeitpunkt bereits 23 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hat, war im August 2013 von Richter Nate Ndauendapo mit weiteren 60 Jahren Haft belegt worden. Zuvor hatte der Richter den Angeklagten im Zusammenhang mit dem Überfall unter anderem wegen schweren Raubes, versuchten Mordes in drei Fällen und illegalen Waffenbesitzes schuldig gesprochen.

Der am 11. Oktober 2008 begangene Überfall, bei dem 42000 N$ erbeutet wurde, war von drei Männern verübt worden, von denen zwei in einem Fluchtwagen erfolgreich entkommen konnten. Tjappa, der von seinen beiden Komplizen zurückgelassen worden war, versuchte zu Fuß zu fliehen und wurde dabei durch einen von Mitgliedern der Stadtpolizei abgegebenen Schuss ins Bein getroffen. Dennoch gelang es ihm sich in einem Abwasserrohr zu verstecken, wo er wenig später geortet und festgenommen wurde.

In seiner Urteilsbegründung war Ndauendapo zu dem Ergebnis gelangt, Tjappa habe während der Flucht mit einem gestohlenen Revolver, den er bei sich hatte, auf die ihn verfolgenden Polizisten geschossen und sich damit nicht nur des fahrlässigen Abfeuerns einer Waffe im Stadtgebiet, sondern auch des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht.

Diese Schlussfolgerung hat das Oberste Gericht in einem nun ergangenen Urteil für unzulässig erklärt. Zur Begründung führen die Richter Sylvester Mainga, Peter Shivute und Dave Smuts unter Berufung auf die vorangegangene Beweisaufnahme am Obergericht an, in der Trommel von Tjappas Revolver hätten sich nur zwei Patronenhülsen befunden, weshalb er nicht drei Schüsse auf die Polizisten habe abgeben können.

Ferner erinnern sie an Zeugenaussagen, wonach Tjappa in die Luft geschossen habe nachdem er aus dem Supermarkt geflohen sei. Es sei also wahrscheinlich, dass sich keine Kugeln mehr in dem Revolver befunden hätten, als er diesen auf einen der Polizisten gerichtet habe. Diese Geste sei folglich nicht mehr als eine leere Drohgebärde gewesen, weshalb Tjappa weder wegen versuchten Mordes in drei Fällen, noch wegen des fahrlässigen Abfeuerns einer Waffe im Stadtgebiet hätte verurteilt werden dürfen, weil sich diese auf denselben Schusswechsel mit der Polizei bezogen hätten.

Da der Berufungskläger in den drei Fällen des versuchten Mordes mit jeweils zehn Jahren Haft belegt wurde, fallen damit 30 Jahre der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe weg.

Ndauendapo hatte Tjappa während seiner Strafmaßverkündung als unbelehrbaren und reformresistenten Gewohnheitsverbrecher bezeichnet, der angesichts seiner vielen Vorstrafen ein Kandidat für lebenslange Haft sei. Tjappa selbst hatte einen Teil seiner Vorstrafen damit erklärt, er sei vor der Unabhängigkeit von „den Boeren" mehrmals durch Folter gezwungen worden, Straftaten zu gestehen, die er nicht begangen habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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