Sechsjährige ins Auge geschossen
Windhoek/Walvis Bay (ste/NMH) • Ein zehnjähriger Junge hat am vorigen Freitag um etwa fünf Uhr nachmittags einem kleinen Mädchen im Alter von sechs Jahren in einem Haus im Vorort Kuisebmond (bei Walvis Bay) mit einer Waffe ins Auge geschossen. Der Vater des Jungen, ein zur See fahrender Fischermann, musste zur Zeit des Vorfalls gerade zum Schiff und die Dame, welche die Aufsicht über den Jungen führen sollte, war noch nicht eingetroffen erklärte Chef-Ermittler der Nampol in der Erongo-Region, Kommissarin Ottilie Kashuupulwa. Allerdings waren das sechsjährige Opfer sowie ihr neun-jähriger Bruder zu Besuch.
Laut Kashuupulwa hatten die drei Kinder im Wohnzimmer ferngesehen, als der Zehn-jährige den Schlüssel des Gewehrschranks aus einem Schrank nahm und die Waffe aus dem Tresor (ebenfalls im Wohnzimmer) entfernte. Bei seinem Versuch das Magazin zu entfernen ging ein Schuss ab und traf das kleine Mädchen im linken Auge. „Sie hat überlebt nachdem sie erst im Staatskrankenhaus von Walvis Bay behandelt und dann nach Windhoek verlegt wurde, aber das Auge ist verloren. Die Kugel konnte bisher nicht entfernt werden“, meinte die Polizistin und betonte, dass die Polizei gegen den Vater des Jungens ermittle. „Ein Tresorschlüssel muss an der Person getragen werden und sollte nicht unbeaufsichtigt im Haus herumfliegen“, erklärte Kashuupulwa und bestätigte ferner, dass sich der Vater noch auf See befindet und erst angeklagt werden kann, sobald er wieder Land betritt.
Laut Kashuupulwa hatten die drei Kinder im Wohnzimmer ferngesehen, als der Zehn-jährige den Schlüssel des Gewehrschranks aus einem Schrank nahm und die Waffe aus dem Tresor (ebenfalls im Wohnzimmer) entfernte. Bei seinem Versuch das Magazin zu entfernen ging ein Schuss ab und traf das kleine Mädchen im linken Auge. „Sie hat überlebt nachdem sie erst im Staatskrankenhaus von Walvis Bay behandelt und dann nach Windhoek verlegt wurde, aber das Auge ist verloren. Die Kugel konnte bisher nicht entfernt werden“, meinte die Polizistin und betonte, dass die Polizei gegen den Vater des Jungens ermittle. „Ein Tresorschlüssel muss an der Person getragen werden und sollte nicht unbeaufsichtigt im Haus herumfliegen“, erklärte Kashuupulwa und bestätigte ferner, dass sich der Vater noch auf See befindet und erst angeklagt werden kann, sobald er wieder Land betritt.
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Allgemeine Zeitung
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