Seehofer ordnet Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr an
Windhoek (cr) - Bundesinnenminister Seehofer hat zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus weitreichende Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen angeordnet. Dies betrifft den internationalen Luft- und Seeverkehr für Reiseverbindungen, die Ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben. Die Regelung auf der Grundlage von Artikel 14 in Verband mit Artikel 6 des Schengener Grenzkodexes gilt ab sofort, zunächst für 30 Tage. Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörige und Staatsangehörige aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (sowie derer Familienangehörige) wird die Einreise zum Zwecke einer Durchreise in den Heimatstaat erlaubt. Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten.
Reisende werden gebeten, bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts erklärt.
Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörige und Staatsangehörige aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (sowie derer Familienangehörige) wird die Einreise zum Zwecke einer Durchreise in den Heimatstaat erlaubt. Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten.
Reisende werden gebeten, bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts erklärt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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