Selbstangebrachte Leuchten sind nicht erlaubt
Windhoek (cev) - Wer sogenannte Spotlights, vor allem LED-Leuchten, an seinem Fahrzeug befestigt hat, könnte ins Visier der Polizei geraten. „Es handelt sich hier um Änderungen, auf dem Sekundärmarkt erworbenes Zubehör, das nicht von der Behörde NaTIS (Namibia Traffic Information System) zugelassen wurde“, sagte gestern Kommissar Ralph Ludwig, Befehlshaber der landesweiten Verkehrspolizei, im AZ-Gespräch.
„Mit Systemen samt Tagfahrlicht und LED-Leuchten die vom Fahrzeughersteller installiert worden, also Fabrikstandard sind, haben wir kein Problem“, erklärte der hochrangige Polizeibeamte. „Das Problem ist aber, das überall wie wild nachgerüstet wird und keiner sich an Vorschriften hält. „Wer irgendwelche Leuchten, vor allem LED-Lampen am Fahrzeug anbringt, muss NaTIS informieren und eine Zulassung erhalten“, so Ludwig. Ihm zufolge schreibt die Verkehrsordnung genau vor, welche Sorte Lichter mit proportionalen Abständen wo am Fahrzeug angebracht werden dürfen: „Solange wir für die LED-Leuchtbalken keine gesetzliche Regelung haben, bleibt dieses Fahrzeug-Zubehör illegal.“
Die AZ wurde selbst Zeuge, wie Fahrzeuge mit LED-Leuchten an der Polizeisperre nördlich von Windhoek angehalten wurden und die selbstangebrachten Lichter abmontieren mussten. „Wir können auch Geldstrafen austeilen“, erklärte Ludwig, dem zufolge die Polizei aber eher versuchen will, die Lage unter Kontrolle zu bringen: „Wir wollen eher Menschen aufrufen, für jeglichen Umbau am eigenen Fahrzeug eine Zulassung von NaTIS einzuholen, statt Autofahrer zu bestrafen.“ Laut dem Kommissar ist die auf dem Zubehörmarkt erhältliche LED-Technik nicht ausreichend geprüft worden: „Diese Lichter sind unglaublich stark“, so Ludwig. „Abgesehen von möglichen Augenschäden können andere Autofahrer sekundenlang geblendet werden.“
„Mit Systemen samt Tagfahrlicht und LED-Leuchten die vom Fahrzeughersteller installiert worden, also Fabrikstandard sind, haben wir kein Problem“, erklärte der hochrangige Polizeibeamte. „Das Problem ist aber, das überall wie wild nachgerüstet wird und keiner sich an Vorschriften hält. „Wer irgendwelche Leuchten, vor allem LED-Lampen am Fahrzeug anbringt, muss NaTIS informieren und eine Zulassung erhalten“, so Ludwig. Ihm zufolge schreibt die Verkehrsordnung genau vor, welche Sorte Lichter mit proportionalen Abständen wo am Fahrzeug angebracht werden dürfen: „Solange wir für die LED-Leuchtbalken keine gesetzliche Regelung haben, bleibt dieses Fahrzeug-Zubehör illegal.“
Die AZ wurde selbst Zeuge, wie Fahrzeuge mit LED-Leuchten an der Polizeisperre nördlich von Windhoek angehalten wurden und die selbstangebrachten Lichter abmontieren mussten. „Wir können auch Geldstrafen austeilen“, erklärte Ludwig, dem zufolge die Polizei aber eher versuchen will, die Lage unter Kontrolle zu bringen: „Wir wollen eher Menschen aufrufen, für jeglichen Umbau am eigenen Fahrzeug eine Zulassung von NaTIS einzuholen, statt Autofahrer zu bestrafen.“ Laut dem Kommissar ist die auf dem Zubehörmarkt erhältliche LED-Technik nicht ausreichend geprüft worden: „Diese Lichter sind unglaublich stark“, so Ludwig. „Abgesehen von möglichen Augenschäden können andere Autofahrer sekundenlang geblendet werden.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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