Seltener Sieg für Staatsanwalt
Mutmaßlichem Betrüger droht erneut die Enteignung von Finanzen
Von Marc Springer
Windhoek
Nachdem die Staatsanwaltschaft zuletzt aufgrund von Formfehlern mehrmals bei dem Versuch gescheitert ist, Finanzen und Besitztümer mutmaßlicher Betrüger zu enteignen, hat ihr das Oberste Gericht nun wieder einen seltenen Sieg beschert. Dort haben gestern die Richter Yvonne Mokgoro, Elton Hoff und Bess Nkabinde einer Berufung der Staatsanwaltschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Obergerichts vom 12. Juni 2017 richtet. Damals war Richter Hosea Angula zu dem Ergebnis gelangt, der Antrag auf Enteignung von rund 1,7 Millionen N$ des Beklagten Alexes Paulo sei zum Scheitern verurteilt, weil er jenseits der dafür geltenden Frist gestellt worden sei.
Hintergrund ist die Vermutung, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, weshalb Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa am 24. Dezember 2015 eine Kontosperrung gegen Paulos Firma Rhapsody Close Corporation erwirkt hatte. Dazu ist sie gemäß Poca-Gesetz (Prevention of organised crime act) ermächtigt, das die Konfiszierung von angeblich illegal erlangten Vermögenswerten bzw. Finanzen erlaubt.
Gemäß Poca ist Imalwa befugt, bei Gericht derlei Anträge ohne Vorankündigung und in Abwesenheit der davon tangierten Personen zu stellen und damit zu verhindern, dass die Betroffenen kurzfristig Konten leeren oder Besitztümer veräußern, die mit mutmaßlich illegal erhaltenen Finanzen gespeist bzw. erworben wurden. In einem zweiten Schritt ist Imalwa ermächtigt, die Enteignung bereits beschlagnahmter Finanzen und Besitztümer zu beantragen, muss davor jedoch die davon betroffenen Eigentümer verständigen und diesen die Gelegenheit bieten, den legalen Ursprung der Vermögenswerte zu belegen.
Dieser Vorgang war im Falle von Paulo am Obergericht zunächst gescheitert, weil Imalwa bzw. ihre für Poca-Anträge zuständigen Mitarbeiter Marius und Mariette Boonzaier den Antragsgegner nicht vorschriftsmäßig in Kenntnis gesetzt hätten. Ferner hatte Angula betont, dass die für 120 Tage geltende Frist der zuvor verfügten Kontosperrung bereits verstrichen sei, als Imalwa die Enteignung der darin enthaltenen Finanzen beantragt habe.
In dem Berufungsurteil kommt das Oberste Gericht zu einem anderen Ergebnis und weist darauf hin, es sei „Teil desselben Vorgangs”, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst eine Beschlagnahme von angeblich illegal erlangten Finanzen oder Vermögenswerten und anschließend deren Enteignung anstrebe. Deshalb hätte Imalwa für die Enteignung der 1,7 Millionen N$ keinen getrennten Antrag stellen müssen und folglich auch keine Fristen versäumen können. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Imalwa nun am Obergericht erneut die Enteignung anstreben kann, über deren inhaltliche Relevanz das Oberste Gericht keine Meinung formuliert hat.
Windhoek
Nachdem die Staatsanwaltschaft zuletzt aufgrund von Formfehlern mehrmals bei dem Versuch gescheitert ist, Finanzen und Besitztümer mutmaßlicher Betrüger zu enteignen, hat ihr das Oberste Gericht nun wieder einen seltenen Sieg beschert. Dort haben gestern die Richter Yvonne Mokgoro, Elton Hoff und Bess Nkabinde einer Berufung der Staatsanwaltschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Obergerichts vom 12. Juni 2017 richtet. Damals war Richter Hosea Angula zu dem Ergebnis gelangt, der Antrag auf Enteignung von rund 1,7 Millionen N$ des Beklagten Alexes Paulo sei zum Scheitern verurteilt, weil er jenseits der dafür geltenden Frist gestellt worden sei.
Hintergrund ist die Vermutung, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, weshalb Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa am 24. Dezember 2015 eine Kontosperrung gegen Paulos Firma Rhapsody Close Corporation erwirkt hatte. Dazu ist sie gemäß Poca-Gesetz (Prevention of organised crime act) ermächtigt, das die Konfiszierung von angeblich illegal erlangten Vermögenswerten bzw. Finanzen erlaubt.
Gemäß Poca ist Imalwa befugt, bei Gericht derlei Anträge ohne Vorankündigung und in Abwesenheit der davon tangierten Personen zu stellen und damit zu verhindern, dass die Betroffenen kurzfristig Konten leeren oder Besitztümer veräußern, die mit mutmaßlich illegal erhaltenen Finanzen gespeist bzw. erworben wurden. In einem zweiten Schritt ist Imalwa ermächtigt, die Enteignung bereits beschlagnahmter Finanzen und Besitztümer zu beantragen, muss davor jedoch die davon betroffenen Eigentümer verständigen und diesen die Gelegenheit bieten, den legalen Ursprung der Vermögenswerte zu belegen.
Dieser Vorgang war im Falle von Paulo am Obergericht zunächst gescheitert, weil Imalwa bzw. ihre für Poca-Anträge zuständigen Mitarbeiter Marius und Mariette Boonzaier den Antragsgegner nicht vorschriftsmäßig in Kenntnis gesetzt hätten. Ferner hatte Angula betont, dass die für 120 Tage geltende Frist der zuvor verfügten Kontosperrung bereits verstrichen sei, als Imalwa die Enteignung der darin enthaltenen Finanzen beantragt habe.
In dem Berufungsurteil kommt das Oberste Gericht zu einem anderen Ergebnis und weist darauf hin, es sei „Teil desselben Vorgangs”, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst eine Beschlagnahme von angeblich illegal erlangten Finanzen oder Vermögenswerten und anschließend deren Enteignung anstrebe. Deshalb hätte Imalwa für die Enteignung der 1,7 Millionen N$ keinen getrennten Antrag stellen müssen und folglich auch keine Fristen versäumen können. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Imalwa nun am Obergericht erneut die Enteignung anstreben kann, über deren inhaltliche Relevanz das Oberste Gericht keine Meinung formuliert hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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