Sex-Gangster statt Gutmensch
Windhoek - Wie die Staatsanwaltschaft in Kassel kürzlich schriftlich auf AZ-Anfrage mitteilte, war Knierim (42) bereits im Juli 1980 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Im Juni 1995 bekam er nach Angaben der Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft wegen versuchter und vollendeter Vergewaltigung. Im Oktober 2002 wurde er laut Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung erneut wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sowohl die Berufung Knierims beim zuständigen Amtsgericht im Bundesland Hessen als auch die Revision am Oberlandesgericht Frankfurt/Main seien als unbegründet zurückgewiesen worden, seit dem 28.5.2004 sei das Urteil rechtskräftig. Zu der Zeit befand sich Karl-Heinz Knierim nach eigenen Angaben bereits in Namibia, er will im Dezember 2003 eingewandert sein.
"Die den Gegenstand des Urteils vom 23.10.2002 bildende Tat hat der Beschuldigte als Häftling während des Freigangs bei der Vollstreckung der vorerwähnten Freiheitsstrafe (sieben Jahre, Urteil von 1995, d. Red.) begangen", schreibt Jung an die AZ. Das Gericht habe festgestellt, dass Knierim im April 2001 in alkoholisiertem Zustand ein acht Jahre altes Mädchen, seine Nichte, sexuell missbrauchte, indem er ihr einen Zungenkuss gegeben und sie dann im Genitalbereich berührt hatte. Anschließend hatte er dem Kind 50 D-Mark angeboten, wenn es bei ihm bleibe. Vor Gericht hatte er laut Jung die Tat abgestritten, die ihm im Rahmen der Beweisaufnahme aber nachgewiesen worden war.
Weil Knierims Aufenthaltsort bislang nicht bekannt war, sei nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen und Knierim zur Fahndung ausgeschrieben worden. "Nach Rückkehr des Beschuldigten nach Deutschland wird die Vollstreckung der verhängten Strafe erfolgen", so Jung. Man werde sich zunächst aber nicht um die Auslieferung bemühen.
Knierim ist in Namibia wegen Vergewaltigung sowie versuchten Mordes angeklagt und sitzt derzeit im Windhoeker Zentralgefängnis in Untersuchungshaft. Er soll sich Ende Juli an einer Prostituierten vergangen und dann versucht haben, sie zu erwürgen. Der 42-Jährige, der mit einer Namibierin verheiratet ist, die im Dezember das zweite gemeinsame Kind erwartet, bestreitet die Tat und hatte sich in einem Gespräch mit der AZ als Opfer eines Hinterhalts mit anschließendem Überfall auf ihn bezeichnet. Im AZ-Interview hatte er zudem ausführlich aus seiner Vergangenheit berichtet, allerdings nicht von seinen Verurteilungen, sondern von seinem angeblichen Engagement für die US-amerikanische Bundespolizei FBI.
Knierim steht am 31. Oktober wieder vor dem Magistratsgericht Katutura, bis dahin hofft er, vom Staat einen Anwalt gestellt zu bekommen.
"Die den Gegenstand des Urteils vom 23.10.2002 bildende Tat hat der Beschuldigte als Häftling während des Freigangs bei der Vollstreckung der vorerwähnten Freiheitsstrafe (sieben Jahre, Urteil von 1995, d. Red.) begangen", schreibt Jung an die AZ. Das Gericht habe festgestellt, dass Knierim im April 2001 in alkoholisiertem Zustand ein acht Jahre altes Mädchen, seine Nichte, sexuell missbrauchte, indem er ihr einen Zungenkuss gegeben und sie dann im Genitalbereich berührt hatte. Anschließend hatte er dem Kind 50 D-Mark angeboten, wenn es bei ihm bleibe. Vor Gericht hatte er laut Jung die Tat abgestritten, die ihm im Rahmen der Beweisaufnahme aber nachgewiesen worden war.
Weil Knierims Aufenthaltsort bislang nicht bekannt war, sei nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen und Knierim zur Fahndung ausgeschrieben worden. "Nach Rückkehr des Beschuldigten nach Deutschland wird die Vollstreckung der verhängten Strafe erfolgen", so Jung. Man werde sich zunächst aber nicht um die Auslieferung bemühen.
Knierim ist in Namibia wegen Vergewaltigung sowie versuchten Mordes angeklagt und sitzt derzeit im Windhoeker Zentralgefängnis in Untersuchungshaft. Er soll sich Ende Juli an einer Prostituierten vergangen und dann versucht haben, sie zu erwürgen. Der 42-Jährige, der mit einer Namibierin verheiratet ist, die im Dezember das zweite gemeinsame Kind erwartet, bestreitet die Tat und hatte sich in einem Gespräch mit der AZ als Opfer eines Hinterhalts mit anschließendem Überfall auf ihn bezeichnet. Im AZ-Interview hatte er zudem ausführlich aus seiner Vergangenheit berichtet, allerdings nicht von seinen Verurteilungen, sondern von seinem angeblichen Engagement für die US-amerikanische Bundespolizei FBI.
Knierim steht am 31. Oktober wieder vor dem Magistratsgericht Katutura, bis dahin hofft er, vom Staat einen Anwalt gestellt zu bekommen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen