Sexvideo ignoriert
Windhoek - Die Verhandlung im Fall Pio Teek, dem Pädophilie vorgeworfen werden, ging gestern in die dritte Runde. Dabei befragte die Verteidigung erneut Polizisten, wobei sich der Eindruck unzureichender Ermittlungsarbeit bestätigte.
So sei ein auf dem Tisch liegendes Video in Teeks Haus nicht beschlagnahmt worden, weil die Polizei bei der Ankunft auf seinem Grundstück festgestellt habe, dass die gesuchte Person ein hochrangiger Richter ist. Das sagte Polizist Wilhelm Kongula im Kreuzverhör von Richard Metcalf. "Das Video war ein ?blue movie' (Sexvideo), aber ich wusste nicht, dass es relevant ist und habe ihm daher keine Aufmerksamkeit geschenkt. Außerdem durften wir ja nicht untersuchen und nichts beschlagnahmen", so Kongula. Tatsache sei jedoch, dass ein Polizist zwar keine strafrechtliche Untersuchung bei einem höherrangigen Polizeibeamten durchführen dürfe, sich diese Einschränkung jedoch nicht auf andere Mitglieder der Gesellschaft beziehe, so ein Jurist zur AZ.
"Sie sind ein Mitglied einer Sondereinheit gegen Gewalt an Kindern und Frauen und konnten - bei dem gegebenen Hintergrund - nicht ermessen, dass das Video in diesem Fall von Bedeutung ist, richtig?", fragte Metcalf den Polizisten, der sich zunehmend in Widersprüche. In seiner ursprünglichen Erklärung zum Fallhergang von Januar 2005 sei etwa nicht erwähnt, dass die beiden Mädchen von einem "Anfassen ihrer Brüste und Beine" berichtet hätten. Dies hatte Kongula gestern im Zeugenstand ausgesagt. "Das ist, was sie gesagt haben. Ich habe es nicht in meine Erklärung aufgenommen - das war nur ein menschlicher Fehler", so der Polizist. "Menschliches Versagen, ich habe es vergessen, ich hielt es nicht für wichtig - dass sind offenbar Standardaussagen der namibischen Polizei", so Metcalf. Weiterhin sei vor der Befragung der Kinder die rechtlich erforderliche Einwilligung der Eltern nicht eingeholt worden. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
So sei ein auf dem Tisch liegendes Video in Teeks Haus nicht beschlagnahmt worden, weil die Polizei bei der Ankunft auf seinem Grundstück festgestellt habe, dass die gesuchte Person ein hochrangiger Richter ist. Das sagte Polizist Wilhelm Kongula im Kreuzverhör von Richard Metcalf. "Das Video war ein ?blue movie' (Sexvideo), aber ich wusste nicht, dass es relevant ist und habe ihm daher keine Aufmerksamkeit geschenkt. Außerdem durften wir ja nicht untersuchen und nichts beschlagnahmen", so Kongula. Tatsache sei jedoch, dass ein Polizist zwar keine strafrechtliche Untersuchung bei einem höherrangigen Polizeibeamten durchführen dürfe, sich diese Einschränkung jedoch nicht auf andere Mitglieder der Gesellschaft beziehe, so ein Jurist zur AZ.
"Sie sind ein Mitglied einer Sondereinheit gegen Gewalt an Kindern und Frauen und konnten - bei dem gegebenen Hintergrund - nicht ermessen, dass das Video in diesem Fall von Bedeutung ist, richtig?", fragte Metcalf den Polizisten, der sich zunehmend in Widersprüche. In seiner ursprünglichen Erklärung zum Fallhergang von Januar 2005 sei etwa nicht erwähnt, dass die beiden Mädchen von einem "Anfassen ihrer Brüste und Beine" berichtet hätten. Dies hatte Kongula gestern im Zeugenstand ausgesagt. "Das ist, was sie gesagt haben. Ich habe es nicht in meine Erklärung aufgenommen - das war nur ein menschlicher Fehler", so der Polizist. "Menschliches Versagen, ich habe es vergessen, ich hielt es nicht für wichtig - dass sind offenbar Standardaussagen der namibischen Polizei", so Metcalf. Weiterhin sei vor der Befragung der Kinder die rechtlich erforderliche Einwilligung der Eltern nicht eingeholt worden. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
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Allgemeine Zeitung
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