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Shaduka muss 20 Jahre in Haft

Windhoek - Shaduka war am 30. August 2010 wegen fahrlässiger Tötung und versuchter Justizbehinderung zu einer Geldstrafe in Höhe von 27000 N$ verurteilt worden. Richterin Kato van Niekerk hatte ihr damals verhängtes Strafmaß damit begründet, dass Shaduka (41) zwar grob fahrlässig, aber nicht eindeutig vorsätzlich gehandelt habe, als er seine Frau Selma Shaimemanya (33) am 13. Juli 2008 durch einen von ihm ausgelösten Schuss in der gemeinsamen Wohnung in Klein-Windhoek tödlich verletzte (AZ berichtete).

Die Richterin hatte zwar Zweifel an der Version des Angeklagten geäußert, wonach sich der Schuss versehentlich gelöst habe, als seine Frau rückwärts gegen ihn "gefallen" sei, nachdem er ihr zuvor seine geladene Pistole abgenommen habe. Sie hatte jedoch auch hervorgehoben, dass Shaduka der einzig überlebende Zeuge der Ereignisse sei und sich seine Version eines Unfalls in Abwesenheit entgegengesetzter Beweise nicht ohne jeden Zweifel widerlegen ließe.

Gegen dieses angeblich unverhältnismäßig milde Urteil hatte Staatsanwältin Belinda Wantenaar am 8. Februar formal Revision beantragt. Dabei hatte sie argumentiert, dass Shaduka die Waffe weder gesichert, noch von seiner Frau weggerichtet habe, bevor sich diese nach seiner Darstellung von einem Sofa erhoben und dabei derart die Balance verloren habe, dass sie gegen ihn "gestürzt" sei und damit den tödlichen Schuss ausgelöst habe. Da Shaduka die "fatalen Folgen" seines Handels hätte vorhersehen müssen, liege die Vermutung nahe, dass er den möglichen Tod seiner Frau beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Das Oberste Gericht folgte dieser Argumentation und hob damit das Urteil von van Niekerk auf, dass viele Prozessbeobachter als Justizskandal betrachtet hatten. Dabei wiesen die Richter Mainga, Shivute und Maritz mehrmals darauf hin, dass Shaduka wiederholt gelogen und seine Version der Ereignisse verschiedene Male revidiert habe. Schließlich habe Shaduka eindeutig wahrheitswidrige Angaben gemacht, als er seine schwer verletzte Frau unmittelbar nach dem Zwischenfall ins Krankenhaus gefahren und dort vorgegeben habe, sie habe in seiner Abwesenheit einen Suizidversuch unternommen.

Nachdem er gemerkt habe, dass diese Version eines Selbstmordes mit der Schusswunde des Opfers unvereinbar war, habe er diese Darstellung durch die Erklärung ersetzt, seine Frau sei eventuell von unbekannten Tätern umgebracht worden. Danach sei er auch von dieser Theorie abgerückt und habe dem Gericht die Geschichte eines tragischen Unfalls präsentiert, die jedoch auch nicht schlüssig oder überzeugend, sondern offensichtlich eine Schutzbehauptung sei.

Unter Hinweis auf Zeugenaussagen der Cousine des Opfers, wonach Shaduka seine Frau bereits mehrmals in der Vergangenheit misshandelt und ihr mit dem Tode gedroht habe, geht das Oberste Gericht vielmehr davon aus, dass er vorsätzlich gehandelt habe. Dafür spreche unter anderem, dass die Frau von Shaduka aus Furcht um ihr Leben die Pistole ihres Mannes von der Polizei vorübergehend habe beschlagnahmen lassen.

Außerdem habe sich entgegen der Angaben von Shaduka kein Schuss "versehentlich" lösen können, ohne dass er die Waffe zuvor durchgeladen, entsichert und "relativ großen Druck" auf den Abzug ausgeübt habe. Des Weiteren spreche für ein solches Tatgeschehen, dass Shadukas Frau an einem "aufgesetzten" Schuss gestorben sei und dieser versucht habe, im Krankenhaus zwei 9mm-Kugeln seiner Pistole in einer Toilette runter zu spülen und damit potenzielle Beweise zu entsorgen.

Vor diesem Hintergrund kommen die drei Richter in ihrer knapp 40 Seiten umfassenden Urteilsbegründung zu der Schlussfolgerung, dass die verschiedenen Versionen Shadukas nur den Zweck hätten erfüllen sollen, von seiner eigenen Schuld abzulenken. Da die Darstellung eines Unfalls mangels einer überzeugenden Erklärung eindeutig erfunden sei, bleibe nur die Schlussfolgerung einer vorsätzlichen Tötungsabsicht.

Demnach hält das Oberste Gericht das Szenario für wahrscheinlich, dass Shaduka am fraglichen Tage zu später Stunde und alkoholisiert heimgekommen, aber dort nicht wie behauptet fern gesehen, sondern sich wie bereits häufig zuvor, mit seiner Frau gestritten habe, bevor er sie aus nächster Nähe vorsätzlich erschossen habe. Als erschwerenden Umstand verweist das Gericht dabei darauf, dass sich das Verbrechen in der gemeinsamen Wohnung ereignet habe und häusliche Gewalt in Namibia weit verbreitet sei.

Angesichts dieser Zusammenhänge hob das Gericht die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung auf und ersetzte sie durch einen Schuldspruch wegen Mordes. Außerdem annullierten die Richter die zuvor verhängte Geldbuße in Höhe von 27000 N$ und verurteilten Shaduka stattdessen zu 20 Jahren Gefängnis.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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