Shalli erhält Recht
Windhoek - Das Obergericht hat eine von der Generalstaatsanwaltschaft erwirkte Kontensperrung gegen den ehemaligen Chef der namibischen Streitkräfte (NDF), Martin Shalli, für unwirksam erklärt. Für Shalli ist der vermeintliche Triumph jedoch ein Pyrrhussieg, da er aufgrund einer einstweiligen Gerichtsverfügung nach wie vor nicht auf die 2,8 Millionen N$ in seinem sambischen Konto zugreifen kann.
Durch das gestern ergangene Urteil von Richterin Kato van Niekerk wird die am 30. September vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft erwirkte Sperrung von Shallis Konto in Sambia für null und nichtig erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte den entsprechenden Antrag aus dem Verdacht heraus gestellt, dass sich Shalli während seiner Zeit als NDF-Chef an Schmiergeld aus einem Waffengeschäft mit der chinesischen Regierung bereichert haben und dieses Geld in das Konto in Sambia eingezahlt haben könnte, wo er zuletzt als namibischer Botschafter tätig war.
Die nun aufgehobene Kontensperrung ist unter anderem an der Tatsache gescheitert, dass sie von Advokat Mariëtte Boonzaier betrieben wurde, die in Namibia nicht als Juristin registriert ist und bei der ursprünglichen Anhörung folglich nicht als Rechtsvertreterin der Generalstaatsanwaltschaft hätte auftreten dürfen.
Vor diesem Hintergrund ordnete van Niekerk in ihrem gestrigen Urteil eine Untersuchung über die Rolle von Boonzaier in dem Verfahren an. Obwohl sie Shalli in der Sache Recht gab, gewährte sie dennoch eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Interimsverfügung, durch die die Kontensperrung bis auf weiteres aufrechterhalten wird.
Durch das gestern ergangene Urteil von Richterin Kato van Niekerk wird die am 30. September vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft erwirkte Sperrung von Shallis Konto in Sambia für null und nichtig erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte den entsprechenden Antrag aus dem Verdacht heraus gestellt, dass sich Shalli während seiner Zeit als NDF-Chef an Schmiergeld aus einem Waffengeschäft mit der chinesischen Regierung bereichert haben und dieses Geld in das Konto in Sambia eingezahlt haben könnte, wo er zuletzt als namibischer Botschafter tätig war.
Die nun aufgehobene Kontensperrung ist unter anderem an der Tatsache gescheitert, dass sie von Advokat Mariëtte Boonzaier betrieben wurde, die in Namibia nicht als Juristin registriert ist und bei der ursprünglichen Anhörung folglich nicht als Rechtsvertreterin der Generalstaatsanwaltschaft hätte auftreten dürfen.
Vor diesem Hintergrund ordnete van Niekerk in ihrem gestrigen Urteil eine Untersuchung über die Rolle von Boonzaier in dem Verfahren an. Obwohl sie Shalli in der Sache Recht gab, gewährte sie dennoch eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Interimsverfügung, durch die die Kontensperrung bis auf weiteres aufrechterhalten wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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