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Shalli kämpft weiter um Konto-Zugang

Windhoek - Mit seinem Eilantrag, dessen Verhandlung auf den 18. Oktober vertagt wurde, will Shalli das so genannte POCA-Gesetz für verfassungswidrig erklären lassen, auf das sich die Staatsanwaltschaft bei der Sperrung seines Kontos beruft. Das Gesetz erlaubt, die Vermögenswerte von Personen zu beschlagnahmen, die sich an "illegalen Aktivitäten" bereichert haben könnten. Im Falle von Shalli geht die Staatsanwaltschaft davon aus, die 2,8 Millionen N$ in seinem Konto in Sambia (wo Shalli zuletzt namibischer Botschafter war) könnten aus Schmiergeldzahlungen herrühren, die der Ex-Chef der NDF bei einem Waffengeschäft mit der chinesischen Regierung kassiert haben könnte.

Shalli selbst beteuert, dass Geld stamme aus einer Vorauszahlung für sein Haus in Windhoek, das er für einen Zeitraum von zehn Jahren an die Firma Poly Technologies Incorporated vermietet habe. Poly Technologies hatte mit der NDF die Lieferung von Kriegsgerät im Werte von über 900 Millionen N$ vereinbart, während Shalli noch Chef der NDF war. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die beiden von Poly Technologies an Shalli überwiesen Beträge von jeweils fast 500 000 US$ als "Kommission" deklariert worden seien und demnach auf Schmiergeldzahlungen hindeuten könnten.

In seiner eidesstattlichen Erklärung bezeichnet Shalli das komplette POCA-Gesetz als verfassungswidrig, da es die Beschlagnahmung seines Eigentums erlaube, ohne dass der ihm gemachte Vorwurf der Korruption und Geldwäsche in einem Strafverfahren nachgewiesen worden sei. Dieser Umstand verstoße nicht nur gegen das Recht auf Eigentum, sondern auch gegen die verfassungsrechtlich garantierte Menschenwürde und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Aufgrund des gegen ihn angewandten POCA-Gesetzes hat Shalli seit dem 30. September 2011 keinen Zugriff auf das Geld in seinem sambischen Konto, das er nach eigener Aussage für seinen eigenen Unterhalt und den seiner Familie benötigt. Den Ex-NDF-Chef stört in diesem Zusammenhang vor allem die Tatsache, dass das POCA-Gesetz die "unbefristete" Sperrung seines Kontos ermöglicht und die Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet, eine auf POCA beruhende Strafverfolgung zügig abzuschließen. In der Praxis bedeute dies, "dass Personen auf unbestimmte Zeit ihres Eigentums beraubt werden können, deren Schuld nicht erwiesen ist".

Shalli war wegen der angeblichen Korruptionsaffäre zunächst suspendiert worden und ist am 19. Januar vergangenen Jahres unter Beibehaltung seines Ranges als Generalleutnant zurückgetreten. Trotz andauernder Ermittlungen wurde nie Anklage gegen ihn erhoben. Er hat bisher vergeblich versucht, vor Gericht die Sperrung seines Kontos rückgängig zu machen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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