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Sicherheitsregeln bleiben

Windhoek - Die Veterinärbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft hat jetzt den aktuellen Stand zum Rifttalfieber (RVF) und somit neue Regulierungen bekanntgegeben.

Laut Angaben des Ministeriums vom Wochenende könne man lebende Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen und Wild) nur mit einer südafrikanischen Importzulassung und einem Gesundheitszertifikat der namibischen Veterinärbehörde nach Südafrika exportieren, wenn sichergestellt sei, dass diese Tiere nicht aus einer "Quarantäne-Zone" (5-Kilometer-Radius von Farmen mit RVF-Vorfällen) stammten oder in einer solchen transportiert worden seien. Außerdem müssten Rinder, Schafe und Ziegen, die durch die Grenzstationen von Botswana nach Südafrika exportiert werden sollen, noch immer 21 Tage vor dem Transport eine RVF-Impfung erhalten oder sonst über die Grenzposten Ariamsvlei und Noordoewer ins Nachbarland ausgeführt werden. Nach Namibia dürfe für den Eigenbedarf nicht mehr als 25 Kilogramm Fleisch pro Personenwagen ohne Zertifikat oder Zulassung eingeführt werden, heißt es weiter.

Tiertransporte in Namibia dürften zudem mit einer Transportgenehmigung der Veterinärbehörde stattfinden, solange sie nicht aus einer RVF-Zone stammen. Tiere, die unter die RVF-Einschränkung fallen, dürften weiterhin nur 21 Tage nach Impfung transportiert werden. Lebende Tiere dürften die Zonen nicht verlassen.

Mit dem Rifttalfieber und dessen Auswirkungen auf Landwirtschaft und Jagd hat sich vergangene Woche auch der kommerzielle Landwirtschaftsverband (NLU) befasst und empfiehlt die Impfung aller auf Farmen lebenden Tiere gegen RVF. Das teilte die NLU in ihrem aktuellen Newsletter am Wochenende mit. Es bestehe die Gefahr, dass das Rifttalfieber-Virus in Mückeneiern überleben und bei günstigen Wetterbedingungen wieder ausbrechen könne, heißt es weiter.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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