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Sicherheitswachen des Totschlags verdächtigt
Sicherheitswachen des Totschlags verdächtigt

Sicherheitswachen des Totschlags verdächtigt

Frank Steffen
Otjiwarongo/Windhoek (ste) - In einem außergewöhnlichen Fall des scheinbaren Totschlags hatte die Polizei spät am vergangenen Freitagabend die Medien und Öffentlichkeit um Hilfe gebeten, Jonathan Patrick Myburgh und Jannie Jansen van Vuuren aufzuspüren. Am Samstagnachmittag bestätigte dann die Pressesprecherin der namibischen Polizei (NamPol), Kommissarin Kauna Shikwambi: „Die zwei Verdächtigen wurden heute um etwa 15.45 Uhr in der Gegend von Rooidag in der Otjozondjupa-Region verhaftet.“

Damit wurde eine Suche beendet, die bereits am Mittwoch (3. Juni) begonnen hatte. Die beiden Verdächtigten sollen einen 43-jährigen simbabwischen Händler vom informellen Markt in Otjiwarongo angegriffen und dabei derart verprügelt haben, dass der Mann seinen Verletzungen erlag. Der Mann soll vorher ein 100-ml-Behältnis Holzleim aus einem Geschäft im Ort gestohlen haben.

Myburgh, der Betreiber der lokalen Wach- und Schließgesellschaft 09 Security, und sein Angestellter Jansen van Vuuren, sollen den Händler aufgegriffen und tätlich angegriffen haben. Der Vorfall ereignete sich im Supermarkt Savemore Etemba Plaza in Otjiwarongo. Der Verprügelte soll später am Nachmittag, um etwa 17 Uhr, vor den Geschäftsräumlichkeiten des örtlichen Autohändlers Northern Motors gefunden worden sein. Laut Polizei starb er kurz nach seiner Ankunft im Krankenhaus, wonach die beiden des Totschlags verdächtigten Angreifer flüchteten.

Am Sonntag bestätigte Shikwambi, dass inzwischen fünf Personen verhaftet worden seien - vier Arbeitnehmer von 09 Security und ein Supermarkt-Angestellter - sie werden heute dem Haftrichter vorgeführt.

Die Zeitung The Namibian hatte sich in den Internetmedien dafür entschuldigt, dass sie entgegen dem Brauch, die Namen der Verdächtigten im Internet veröffentlicht hatte. Allerdings erlauben die im Verhaltenskodex des Namibischen Redakteursforums (EFN) enthaltenen Ethik-Regeln die Veröffentlichung der Namen, wenn das öffentliche Interesse, die Datenschutzrechte außer Kraft setzt. In diesem Fall hatte die Polizei die Namen veröffentlicht und die Medien um Hilfe gebeten.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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