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Sicherstellung war rechtlich

Windhoek - Die Durchsuchung des Wohnhauses von Swartz wurde am 5. Dezember vergangenen Jahres durchgeführt. Dabei wurden vier Fahrzeuge (ein Toyota Hilux E-Cub 2.0, ein weiterer Pickup/Baujahr 2010, ein Volkswagen Golf 6 GTI/Modell 2011 und ein Quadbike), zwei Mobiltelefone, zwei große Plasma-Flachbildfernseher, Möbel (Bett, Tisch, Schränke, Couch usw.) Bargeld, Kreditkarten und Personalausweis des Angeklagten von der Polizei beschlagnahmt. Am 23. Dezember reichte Swartz dann einen Eilantrag beim Obergericht ein und pochte darauf, dass die Sicherstellung seines Eigentums nicht rechtens gewesen sei, da die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl und Einverständnis des Betroffenen das Grundstück durchsucht habe. Swartz berief sich auf das Verfassungsrecht zum Schutz auf Privatsphäre.

Allerdings erklärte Oberrichter Dave Smuts, dass die Aktion rechtens war. Die Beweislast sei stark genug gewesen und laut Gesetz darf die Polizei in solch einem Falle eine Durchsuchung auch ohne Durchsuchungsbefehl durchführen. Laut der Polizei wäre es schwierig gewesen, einen Hausdurchsuchungsbefehl zu erhalten, da man nicht genau wusste, um welche Residenz es sich handele.

Allein während der Durchsuchung seien belastende Tatsachen ans Licht gelangt. So sei eine Plastiktüte mit Bargeld gefunden worden und beim Herausholen eine kleine Menge Crack-Kokain (bekannt als Rock) zu Boden gefallen, die laut Aussage im Beisein der Polizei von dem Angeklagten schnell geschluckt wurde. Insgesamt seien in dem Haus in verschiedenen Verstecken 47000 Namibia-Dollar gefunden worden. Ferner sei ein Polizist in Zivil, der während der Durchsuchung vor der Tür gestanden habe, laut Gerichtsakte von zwei Kaufinteressenten angesprochen worden, die Drogen erwerben wollten. Der Polizist habe mitgespielt und die Kaufinteressenten ins Haus genommen, wo die Ermittler dann die Aussagen des Duos aufgenommen hätten.

Überdies seien große Finanzsummen im Spiel gewesen. Während der vergangenen zwei Jahre sollen rund 2,5 Millionen Namibia-Dollar in die Konten von Swartz einbezahlt worden sein. Das Geld stamme von "der Polizei bekannten und überführten Drogenhändlern", womit er sein Eigentum bezahlt haben soll. Zum Beispiel soll er einen der Geländewagen für knapp 163000 Namibia-Dollar in bar gekauft haben. Auch für den VW Golf habe Swartz eine Baranzahlung von 200000 Namibia-Dollar hingelegt. Die großen Geldbeträge stammen laut dem Eilantragsteller von Geschäften mit Fahrzeugen und Fisch sowie von Barkrediten, die er an Privatpersonen vergeben habe. Diese Erklärung reichte jedoch dem Richter nicht aus.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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