Siedlern droht Zwangsräumung
Windhoek - Gemäß der einstweiligen Verfügung, die gestern von Richter Johan Swanepoel erlassen wurde, müssen die illegalen Siedler bis zum 23. September vor Gericht überzeugende Gründe dafür anführen, warum sie nicht mit sofortiger Wirkung von der Gemeindefarm Nr. 3 verwiesen werden sollen, die rund 15 Kilometer in Richtung Daan-Viljoen-Park liegt und der Stadtverwaltung gehört.
Nach deren Darstellung hat sich die erste Gruppe illegaler Siedler dort im Mai dieses Jahres niedergelassen. Über die genaue Anzahl der "Landbesetzer" könnten die Kläger keine Auskunft geben, da sich die Betroffenen "sofort verstecken oder davonlaufen" würden, wenn Vertreter der Polizei oder Stadtverwaltung ihre Personalien aufnehmen wollten. Ungeachtet dessen sei den Antragstellern jedoch aufgefallen, dass die Anzahl illegaler Siedler in letzter Zeit stark zugenommen habe. Außerdem seien sie darüber informiert worden, dass sich weitere Personen mit ihren Rindern, Schafen und Ziegen auf der rund 8000 Hektar großen Farm niederlassen wollten.
Der Anwalt der Stadtverwaltung, Dennis Khama, führte gestern an, dass es einen solchen Zustrom illegaler Siedler unbedingt zu verhindern gelte. Schließlich werde es der Stadtverwaltung "immer schwerer fallen", die illegalen Siedler samt ihrem Vieh und den von ihnen errichteten Behausungen zu entfernen, wenn ihre Anzahl weiter zunehme.
Khama zufolge ist die Stadt mit "diversen Interessenten" im Gespräch, die die Farm pachten wollen. Solange diese jedoch besetzt werde, könne die Stadt sie nicht verpachten und folglich auch kein Einkommen aus dem Grund und Boden erwirtschaften. Außerdem teilte er mit, die Stadt habe seit geraumer Zeit den Dialog mit den illegalen Siedlern gesucht, von denen einige offenbar aus Otjiwarongo und Rehoboth und andere von der nahegelegenen Farm Baumgartsbrunn stammen.
Die Betroffenen hätten sich jedoch standhaft geweigert, die Farm zu verlassen und darauf verwiesen, der ebenfalls beklagte Häuptling der /Khomanin-Stammesbehörde, Josephat Gawanab, habe ihnen erlaubt, sich dort niederzulassen. Da die Landbesetzter "uneinsichtig" seien und sich jeglichem Gespräch mit der Stadtverwaltung verweigerten, verbleibe nun nur noch eine Zwangsräumung.
Dies sei schon im Interesse der Nachbarfarmer notwendig, die sich bereits wiederholt darüber beklagt hätten, dass Vieh der Landbesetzer auf ihrem Grund und Boden weiden würde. Im Falle einer Zwangsräumung rät die Stadt den Beklagten, entweder "nach Hause" zurückzukehren, oder sich bei der Regierung um eine Umsiedlung zu bemühen.
Nach deren Darstellung hat sich die erste Gruppe illegaler Siedler dort im Mai dieses Jahres niedergelassen. Über die genaue Anzahl der "Landbesetzer" könnten die Kläger keine Auskunft geben, da sich die Betroffenen "sofort verstecken oder davonlaufen" würden, wenn Vertreter der Polizei oder Stadtverwaltung ihre Personalien aufnehmen wollten. Ungeachtet dessen sei den Antragstellern jedoch aufgefallen, dass die Anzahl illegaler Siedler in letzter Zeit stark zugenommen habe. Außerdem seien sie darüber informiert worden, dass sich weitere Personen mit ihren Rindern, Schafen und Ziegen auf der rund 8000 Hektar großen Farm niederlassen wollten.
Der Anwalt der Stadtverwaltung, Dennis Khama, führte gestern an, dass es einen solchen Zustrom illegaler Siedler unbedingt zu verhindern gelte. Schließlich werde es der Stadtverwaltung "immer schwerer fallen", die illegalen Siedler samt ihrem Vieh und den von ihnen errichteten Behausungen zu entfernen, wenn ihre Anzahl weiter zunehme.
Khama zufolge ist die Stadt mit "diversen Interessenten" im Gespräch, die die Farm pachten wollen. Solange diese jedoch besetzt werde, könne die Stadt sie nicht verpachten und folglich auch kein Einkommen aus dem Grund und Boden erwirtschaften. Außerdem teilte er mit, die Stadt habe seit geraumer Zeit den Dialog mit den illegalen Siedlern gesucht, von denen einige offenbar aus Otjiwarongo und Rehoboth und andere von der nahegelegenen Farm Baumgartsbrunn stammen.
Die Betroffenen hätten sich jedoch standhaft geweigert, die Farm zu verlassen und darauf verwiesen, der ebenfalls beklagte Häuptling der /Khomanin-Stammesbehörde, Josephat Gawanab, habe ihnen erlaubt, sich dort niederzulassen. Da die Landbesetzter "uneinsichtig" seien und sich jeglichem Gespräch mit der Stadtverwaltung verweigerten, verbleibe nun nur noch eine Zwangsräumung.
Dies sei schon im Interesse der Nachbarfarmer notwendig, die sich bereits wiederholt darüber beklagt hätten, dass Vieh der Landbesetzer auf ihrem Grund und Boden weiden würde. Im Falle einer Zwangsräumung rät die Stadt den Beklagten, entweder "nach Hause" zurückzukehren, oder sich bei der Regierung um eine Umsiedlung zu bemühen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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