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Silvester wird Zuhause gefeiert
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Silvester wird Zuhause gefeiert

Namibier müssen im Kampf gegen COVID-19 Eigenverantwortung übernehmen
Erwin Leuschner
Von Erwin Leuschner, Swakopmund/Windhoek

„Die meisten Namibier aus allen Teilen des Landes haben versagt und halten sich nicht an vorbeugende Maßnahmen, um die Ausbreitung der Pandemie zu unterdrücken.“ Mit diesem Satz rügte Gesundheitsminister Dr. Kalumbi Shangula alle Einwohner und kündigte daher neue, verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie an. Die neuen Maßnahmen sind in der Nacht auf heute (23. Dezember um 23.59 Uhr) in Kraft getreten und dauern bis 13. Januar 2021 um 24 Uhr an. „Wir behalten die Situation im Auge und können härtere Maßnahmen einführen, sollte sich die Situation verschlimmern“, so der Minister.

Zu der wohl drastischsten Maßnahme gehört somit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 4 Uhr - Namibier müssten dann Zuhause bleiben. Ferner wurde die Anzahl Teilnehmer bei öffentlichen Veranstaltungen auf 50 beschränkt, Veranstalter müssen ein Register auslegen und Teilnehmer bzw. Gäste müssen sich an alle Präventionsmaßnahmen halten. Ferner dürfen Shebeens, Bars, Nachtclubs, Casinos und Restaurants von Montag bis Samstag lediglich zwischen 9 und 20 Uhr alkoholische Getränke verkaufen. Der Alkoholverkauf an Sonn- und Feiertagen ist gänzlich untersagt.

Einreisen vereinfacht

Ferner gilt weiterhin ein obligatorisches Tragen von Gesichtsmasken, derweil Firmen und Geschäfte sicherstellen müssen, dass es ausreichend Desinfektionsmittel zum Händewaschen gibt und sich alle Kunden an die soziale Distanzierung halten. Shangula kündigte überraschend eine Änderung gewisser Standardverfahren an. Demnach müssen Bestattungen von COVID-19-Toten binnen sieben Tagen stattfinden (zuvor 72 Stunden). Zudem müssen Touristen zum Einreisen nach Namibia künftig ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als sieben Tage ist - dieser Zeitraum wurde somit von 72 Stunden deutlich verlängert. Alle Maßnahmen werden als Teil des öffentlichen Umweltgesundheitsgesetzes im Amtsblatt bestätigt.

In der vergangenen Woche sind die Anzahl Neuinfektionen in Namibia in die Höhe geschnellt. Shangula bezeichnete die Statistiken als „umwerfend“. Die Anzahl Neuinfektionen waren in der vergangenen Woche (16. bis 22. Dezember) im Gegensatz zur Woche zuvor (9. bis 15. Dezember) um 68 Prozent gestiegen. Auch die Anzahl Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist ebenfalls deutlich gestiegen (71 Prozent), so ist auch die Todesziffer (55 Prozent). „Die COVID-19-Situation und die Auswirkungen der Pandemie sind gravierend“, sagte der Minister. Er forderte Namibier auf, Eigenverantwortung zu übernehmen, um die Verbreitung einzudämmen. „Die Wahl liegt bei uns allen. Ignorieren wir weiterhin die vorbeugenden Maßnahmen und sehen uns schrecklichen Konsequenzen gegenüber, oder ändern wir jetzt den Kurs, solange wir noch Zeit haben, und schützen unser Land vor gewissen Verwüstungen?“, stellte er in den Raum.

„Keine Schlupflöcher suchen“

Bei dem gestrigen COVID-19-Briefing war erstmals Präsident Hage Geingob nicht anwesend. Stattdessen wurde Shangula von Justizministerin Ivonne Dausab, Generalstaatsanwalt Festus Mbandeka und Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Ben Nangombe, begleitet. Dausab erinnerte erneut daran, dass es harte Strafen geben könne, wenn sich Namibier nicht an die Regeln halten. „Es kann eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Namibia-Dollar oder zehn Jahre Haft geben“, sagte sie. Dausab ruft Namibier außerdem auf, „bei den neuen Regeln keine Schlupflöcher zum Missbrauch zu suchen“. „Wenn Gäste bei einer Bar eigene alkoholische Getränke nach 20 Uhr mitbringen, dann vereitelt es den Zweck“, sagte sie.

Strände werden allerdings weiterhin zugänglich sein, erklärte Dausab. Die Polizei müsse lediglich die Strände patrouillieren und sicherstellen, dass „die Menschen nicht geballt sind“. „Es wurde mit den Stadtverwaltungen Vorkehrungen getroffen, gewisse Strände zu bestimmten Zeiten zu schließen“, sagte sie lediglich. Generalstaatsanwalt Mbandeka ergänzte zudem, dass die während des ersten Lockdowns erstellten Bescheinigungen für wesentliche Dienstleister während der erneuten Ausgangsperre gültig seien.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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