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SME-Bank-Kunden können hoffen
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Gericht legitimiert Gläubigerversammlung – Auszahlung kann Jahre dauern
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Eine entsprechende Verfügung vom Freitag vergangener Woche geht auf einen Antrag der Insolvenzbehörde des Obergerichts zurück. Zur Begründung führt deren Leiterin Elsie Beukes unter Berufung auf die Konkursverwalter Ian McLaren und Dave Bruni an, es sei eine vollständige Liste aller 23259 Gläubiger der Pleitebank verfügbar, die insgesamt 1.05 Milliarden N$ bei dem inzwischen liquidierten Finanzhaus angelegt hätten.

Einer Auszahlung von deren Guthaben stünden lediglich die als Antragsgegner geführten Metropolitan Bank of Zimbabwe und World Eagle Investments entgegen, die jeweils 35 Prozent und 5 Prozent an der SME-Bank halten und „seit zwei Jahren mit allen Mitteln“ versucht hätten, die Abwicklung des bankrotten Finanzhauses „durch eine Flut an Anträgen und Klagen“ zu verhindern.

Dementsprechend werden der Metropolitan Bank of Zimbabwe und World Eagle Investments in der Verfügung eine Frist bis zum 17. Januar dafür eingeräumt, schriftliche Gründe vorzulegen, warum die Anleger nicht ausbezahlt werden sollten. Ferner wird Beukes durch die richterliche Anordnung befugt, im Amtsblatt und in zwei Tageszeitungen das noch festzulegende Datum der Gläubigerversammlung zu veröffentlichen.

Außerdem wird sie ermächtigt, eine von der SME-Bank erstellte Liste mit Angaben über sämtliche ihrer Anleger als vorläufige Legitimation für deren Ansprüche auf Auszahlung ihrer Anlagen zu nutzen. Darüber hinaus ist sie durch die Verfügung ermächtigt, sämtliche ehemalige Kunden auszuzahlen, die bei der SME-Bank bis zu 25000 N$ angelegt haben.

Beukes zufolge würden zu dieser Kategorie 22864 ehemalige Kunden gehören, die zusammen 16,8 Millionen N$ bei der SME-Bank investiert hätten. Die Differenz von 1,03 Milliarden N$ würde aus Investitionen von 390 Großanlegern bestehen, von denen jeder der Pleitebank mehr als 25000 N$ anvertraut habe.

Dass zunächst nur Ansprüche von Kleinanlegern befriedigt werden sollten, habe Beukes zufolge den Vorteil, dass sich die Anzahl Gläubiger „schlagartig und erheblich“ verringern werde. Schließlich wären zur Prüfung derartiger Forderungen in der Regel nicht mehr als 20 Minuten erforderlich. Bei „umfangreichen Ansprüchen“ hingegen könne es zwischen „mehreren Stunden und mehreren Tagen“ dauern, bis geklärt sei, ob der jeweilige Antragsteller einen berechtigten Anspruch auf Auszahlung habe.

Dass die Gläubigerversammlung nicht früher habe stattfinden können, begründet Beukes vor allem mit logistischen Hindernissen. Schließlich müssten Anleger spätestens 24 Stunden vor einer Gläubigerversammlung ihre Forderungen geltend machen, die dann vor Beginn des Treffens von der Insolvenzbehörde studiert werden müssten. Angesichts der Vielzahl an Gläubigern sei dies im aktuellen Fall eine „Mammutaufgabe“ die nach ihrer Einschätzung „mindestens ein Jahr“ dauern werde.

Laut Konkursverwalter wurde die Pleite der Bank vor allem dadurch verursacht, dass fünf von deren Ex-Managern insgesamt 347 Millionen N$ unterschlagen hätten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-28

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