SME-Bank-Schuldner kann Klage abwehren
Windhoek (ms) – Die Konkursverwalter der insolventen SME-Bank sind vorerst bei dem Versuch gescheitert, ein Versäumnisurteil gegen die Firma Colgar Investments bzw. deren Geschäftsführer Colgar Sisamu Maswahu zu erwirken, von denen sie die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 466000 N$ fordern.
Ein entsprechender Antrag wurde gestern von Richterin Hannelie Prinsloo verworfen und das Verfahren zwecks weiterer Vorverhandlung vertagt. Nun kann der Antragsgegner erneut begründen, warum er nicht juristisch zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet werden sollte, bzw. für den angeblich ausstehenden Betrag nicht haftbar sei.
Zuvor war er bei dem Versuch gescheitert, sich der Klage unter Berufung auf einen vermeintlichen Formfehler zu entziehen. Dabei hatte er vergeblich vorgebracht, die Insolvenzverwalter Dave Bruni und Ian McLaren hätten ihm gegenüber keine Klageberechtigung weil sie als Antragsteller die Firma „Small and Medium Enterprises Limited“ und nicht die SME-Bank angeführt hätten. Diese Argumentation hatte Prinsloo als haltlos verworfen, weil aus der Klagebegründung ungeachtet des „Tippfehlers“ eindeutig hervorgehe, dass die SME-Bank gemeint sei.
Maswahu bestreitet nicht, von der SME-Bank einen Kredit erhalten zu haben, führt jedoch an, dass er einen Großteil davon in mehreren Tranchen abbezahlt habe, und den Klägern folglich nicht den von ihnen verlangten Betrag schuldig sei.
Ein entsprechender Antrag wurde gestern von Richterin Hannelie Prinsloo verworfen und das Verfahren zwecks weiterer Vorverhandlung vertagt. Nun kann der Antragsgegner erneut begründen, warum er nicht juristisch zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet werden sollte, bzw. für den angeblich ausstehenden Betrag nicht haftbar sei.
Zuvor war er bei dem Versuch gescheitert, sich der Klage unter Berufung auf einen vermeintlichen Formfehler zu entziehen. Dabei hatte er vergeblich vorgebracht, die Insolvenzverwalter Dave Bruni und Ian McLaren hätten ihm gegenüber keine Klageberechtigung weil sie als Antragsteller die Firma „Small and Medium Enterprises Limited“ und nicht die SME-Bank angeführt hätten. Diese Argumentation hatte Prinsloo als haltlos verworfen, weil aus der Klagebegründung ungeachtet des „Tippfehlers“ eindeutig hervorgehe, dass die SME-Bank gemeint sei.
Maswahu bestreitet nicht, von der SME-Bank einen Kredit erhalten zu haben, führt jedoch an, dass er einen Großteil davon in mehreren Tranchen abbezahlt habe, und den Klägern folglich nicht den von ihnen verlangten Betrag schuldig sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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