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Soldat nach fatalen Schüssen angeklagt
Soldat nach fatalen Schüssen angeklagt

Soldat nach fatalen Schüssen angeklagt

Tödlicher Schusswaffengebrauch an Straßensperre: NDF-Mitglied bleibt in Haft
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Dem Angeklagten Gerson Nakale (38) wurde am Freitag am Regionalgericht in Katutura auf Antrag von Staatsanwältin Hertha Upindi von Magistratsrichter Johannes Shuuveni eine bedingte Freilassung gegen Kaution verweigert. Zur Begründung führte jener an, Nakale könne sich seinem Verfahren durch Flucht entziehen oder die noch am Anfang stehenden Ermittlungen in seinem Fall behindern.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei einer Polizeikontrolle an der Monica-Straße im Windhoeker Vorort Greenwell Matongo auf den Wagen eines angeblich aus Simbabwe stammenden Taxi-Fahrers geschossen zu haben, nachdem dieser unmittelbar vor der Straßensperre gewendet habe und mit hoher Geschwindigkeit davongefahren sei. Das angeblich von Nakale abgefeuerte Projektil soll den Kofferraum des Wagens durchschlagen, den allein im Wagen befindlichen Fahrzeugführer in den Kopf getroffen und sofort getötet haben.

Die Straßensperre war im Rahmen der zur Kriminalitätsbekämpfung lancierten Operation Kalahari Desert errichtet worden sein, die wie ihre Vorgängerkampagne Operation Hornkranz wegen angeblich unverhältnismäßiger Gewaltanwendung auf Seiten der daran beteiligten Sicherheitskräfte wiederholt scharf kritisiert wurde. So wurde Polizei und Militär mehrmals vorgeworfen, Verdächtige misshandelt und unbescholtene Bürger ohne Anfangsverdacht festgenommen zu haben.

Nakale, der am Freitag ohne Rechtsbeistand war, ist angeblich in der NDF-Kaserne bei Luiperdsvalley außerhalb von Windhoek stationiert. Sein Verfahren wurde auf den 15. Oktober vertagt. Bis dahin kann er einen formalen Kautionsantrag stellen.

Der Zwischenfall hatte weithin Empörung ausgelöst und zu Spekulationen geführt, dass der angeblich aus dem Ausland stammende Taxifahrer keine Aufenthaltsgenehmigung gehabt und deshalb versucht habe, sich der Polizeikontrolle zu entziehen. Wie zuvor bei Operation Hornkranz wurden nach dem Vorfall erneut Stimmen laut, Soldaten von der Kriminalitätsbekämpfung auszuschließen, weil sie als Militärs für den Umgang mit Zivilisten nicht ausgebildet seien.

Neben Menschenrechtlern hatten auch zahlreiche Oppositionspolitiker den angeblich exzessiven Waffengebrauch verurteilt und beanstandet, dass nicht andere Methoden eingesetzt worden seien, den vermeintlich flüchtigen Taxifahrer zu verfolgen oder zum Anhalten zu zwingen. Schließlich sei von dem sich augenscheinlich entfernenden Taxifahrer keine akute Bedrohung für den Soldaten ausgegangen und sei es deshalb nicht notwendig gewesen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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