„Sonderbehandlung“ für Milliardär
Der wegen Mordes angeklagte Boulter weiterhin nicht in Haft
Windhoek (NMH/cr) - Die namibischen Behörden stehen im Mittelpunkt der Untersuchungen wegen der vermeintlichen Sonderbehandlung des britischen Milliardärs Harvey Boulter, welcher angeblich nicht eine Nacht hinter Gittern verbracht hat, seit er wegen der Ermordung seines Angestellten im Februar angeklagt wurde. (AZ berichtete) Boulter lebe nun vorerst in einem Altersheim in Windhoek. Der 51-Jährige erschien diese Woche in Outjo ebenfalls nicht vor Gericht und beauftragte sein Anwaltsteam, in seinem Namen zu erscheinen.
Nachdem Boulter sich bei einem Handgemenge, das seinen Angestellten Gerhard van Wyk (54) das Leben kostete, an der Hand verletzt haben soll, verbrachte Boulter eine kurze Zeit im MediClinic Krankenhaus in Windhoek, bevor er in das Altersheim Auas Hills zog. Van Wyks Anwaltsteam argumentierte, dass Boulter angeblich wegen seiner verletzten Hand nicht ins Gefängnis komme.
Der Polizeichef, Generalinspektor Sebastian Ndeitunga, hat Behauptungen, der britische Milliardär würde von den Behörden eine Sonderbehandlung erfahren, entschieden zurückgewiesen.
Der einflussreiche Geschäftsmann steht wegen des Mordes an seinem Farmmanager vor Gericht und wird am 5. Mai vor dem Outjo Magistrate's Court formell einen Antrag auf Kaution stellen.
Nachdem Boulter sich bei einem Handgemenge, das seinen Angestellten Gerhard van Wyk (54) das Leben kostete, an der Hand verletzt haben soll, verbrachte Boulter eine kurze Zeit im MediClinic Krankenhaus in Windhoek, bevor er in das Altersheim Auas Hills zog. Van Wyks Anwaltsteam argumentierte, dass Boulter angeblich wegen seiner verletzten Hand nicht ins Gefängnis komme.
Der Polizeichef, Generalinspektor Sebastian Ndeitunga, hat Behauptungen, der britische Milliardär würde von den Behörden eine Sonderbehandlung erfahren, entschieden zurückgewiesen.
Der einflussreiche Geschäftsmann steht wegen des Mordes an seinem Farmmanager vor Gericht und wird am 5. Mai vor dem Outjo Magistrate's Court formell einen Antrag auf Kaution stellen.
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Allgemeine Zeitung
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