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Sondereinsatz legitimiert
Sondereinsatz legitimiert

Sondereinsatz legitimiert

Marc Springer
Windhoek (ms) – Das Verteidigungsministerium hat einer Einschätzung der Advokatenkammer widersprochen, wonach der interne Einsatz des Militärs die Grenze zwischen den Befugnissen der Streitkräfte und Polizei aufweichen würde.

In einer Presseerklärung teilt Konteradmiral Peter Vilho mit, dass sowohl die Armee, als auch die Polizei für Sicherheit und Stabilität zuständig seien und sich dabei „gegenseitig ergänzen“ würden. So seien sowohl die Polizei als auch die Streitkräfte (NDF) für den Erhalt des Friedens und den Kampf gegen Schmuggel, illegale Fischerei und Raubbau an natürlichen Ressourcen zuständig. Ferner seien beide für jegliche Gefahrenabwehr verantwortlich, egal ob sich diese aus organisierter Kriminalität, politisch motivierter Gewalt, oder separatistischer Gesinnung Einzelner ergebe.

Es sei also nicht ungewöhnlich, dass das Militär die Polizei bei dem Sondereinsatz Operation Kalahari dabei unterstütze, die Kriminalität einzudämmen. Dieser Einsatz stehe unter dem Befehl der Polizei, die damit auch hauptverantwortlich sei. Anders verhalte es sich in Fällen wie im November vergangenen Jahres, als Einzelne damit gedroht hätten, das Land unregierbar zu machen bzw. die Regierung zu stürzen.

Hier bestehe eine Gefahr für den Frieden im Lande, weshalb zwar hauptsächlich das Militär zuständig sei, aber bei Bedarf auf die Unterstützung der Polizei zurückgreifen könne. Es entspreche also nicht der Tatsache, dass derlei Kooperation die Grenze zwischen den Zuständigkeiten von Polizei und Militär „verwischen“ würde, weil sich deren Aufgaben überschneiden und ergänzten würden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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