Sonderflug bringt Touristen nach Hause
Windhoek/Johannesburg - Nachdem der Streik der Air-Namibia-Piloten am vergangenen Mittwoch geendet hat, brauchte die staatliche Fluggesellschaft noch genau eine Woche, um zum normalen Betrieb zurückzukehren. Gestern wurden stornierte Routen wieder aufgenommen, auf anderen Verbindungen bleibt das Angebot gekürzt. Indes hob einer Sondermaschine nach Frankfurt/M. ab.
Wie Air-Namibia-Sprecher Paulus Nakawa gestern auf AZ-Nachfrage mitteilte, habe der fast zweiwöchige Pilotenstreik für die "herausforderndste Zeit" gesorgt. Man habe große mögliche Ausfälle zwar "minimieren" können, dennoch habe man den Passagieren "genügend Zeit geben müssen, um mit Reservierungen und Buchungen zu beginnen, weil unsere Flüge nach Accra, Lusaka, Harare und Gaborone während des Ausstands komplett gestrichen waren", erklärte Nakawa. Und: Am gestrigen Mittwoch seien die genannten Verbindungen wieder planmäßig aufgenommen worden.
Indes würden die Ziele Johannesburg und Kapstadt weiterhin verkürzt angeflogen. Es bleibe zunächst bei jeweils zwei Flügen zu diesen südafrikanischen Städten (und zurück) pro Tag, wogegen Air Namibia diese Verbindungen vor dem Streik jeweils dreimal täglich angeboten hat.
Um den Überhang auf der internationalen Route von Windhoek nach Frankfurt/M. abzubauen, sei am Dienstag eine Sondermaschine eingesetzt worden, führte Nakawa aus. Und: "Wir erwarten ab heute auf dieser Route keinen weiteren Überhang." Unbestätigten Berichten zufolge ist die Maschine ohne Passagiere nach Windhoek und mit 100 bis 150 Gästen wieder zurück nach Frankfurt/M. geflogen. Allein der Treibstoff für den "Leerflug" soll eine Million Namibia-Dollar gekostet haben.
Die Pilotenvereinigung NAPA hatte mit dem Streik eine Gehaltserhöhung gefordert, nachdem es eine zweijährige Nullrunde gegeben habe. Als die Einigung zwischen Air Namibia und NAPA und somit das Streikende bereits greifbar waren, äußerte sich NAPA-Präsident Christian Schneider zu den Argumenten von Air Namibia. So führte die Fluggesellschaft an, dass Piloten jedes Jahr eine dreiprozentige Gehaltserhöhung bekämen. Laut Schneider wird diese aber nur bei einem Wechsel in eine höhere Positon gewährt; sie gelte maximal fünf Jahre, wobei als Berechnungsgrundlage von Jahr zu Jahr das jeweils letzte Gehalt herangezogen werde.
Wie Air-Namibia-Sprecher Paulus Nakawa gestern auf AZ-Nachfrage mitteilte, habe der fast zweiwöchige Pilotenstreik für die "herausforderndste Zeit" gesorgt. Man habe große mögliche Ausfälle zwar "minimieren" können, dennoch habe man den Passagieren "genügend Zeit geben müssen, um mit Reservierungen und Buchungen zu beginnen, weil unsere Flüge nach Accra, Lusaka, Harare und Gaborone während des Ausstands komplett gestrichen waren", erklärte Nakawa. Und: Am gestrigen Mittwoch seien die genannten Verbindungen wieder planmäßig aufgenommen worden.
Indes würden die Ziele Johannesburg und Kapstadt weiterhin verkürzt angeflogen. Es bleibe zunächst bei jeweils zwei Flügen zu diesen südafrikanischen Städten (und zurück) pro Tag, wogegen Air Namibia diese Verbindungen vor dem Streik jeweils dreimal täglich angeboten hat.
Um den Überhang auf der internationalen Route von Windhoek nach Frankfurt/M. abzubauen, sei am Dienstag eine Sondermaschine eingesetzt worden, führte Nakawa aus. Und: "Wir erwarten ab heute auf dieser Route keinen weiteren Überhang." Unbestätigten Berichten zufolge ist die Maschine ohne Passagiere nach Windhoek und mit 100 bis 150 Gästen wieder zurück nach Frankfurt/M. geflogen. Allein der Treibstoff für den "Leerflug" soll eine Million Namibia-Dollar gekostet haben.
Die Pilotenvereinigung NAPA hatte mit dem Streik eine Gehaltserhöhung gefordert, nachdem es eine zweijährige Nullrunde gegeben habe. Als die Einigung zwischen Air Namibia und NAPA und somit das Streikende bereits greifbar waren, äußerte sich NAPA-Präsident Christian Schneider zu den Argumenten von Air Namibia. So führte die Fluggesellschaft an, dass Piloten jedes Jahr eine dreiprozentige Gehaltserhöhung bekämen. Laut Schneider wird diese aber nur bei einem Wechsel in eine höhere Positon gewährt; sie gelte maximal fünf Jahre, wobei als Berechnungsgrundlage von Jahr zu Jahr das jeweils letzte Gehalt herangezogen werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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