Souvenirs zurückerstattet
Windhoek - Der am 26. Juli dieses Jahres an dem Veterinärkontrollpunkt Mururwani zwischen Rundu und Grootfontein diensthabende Beamte der Forstbehörde habe überreagiert und sei extrem aufgetreten, als er sämtliche Holzschnitzereien, zwei Holzbündel und ein Bündel Gras von Christian Detering und seinen beiden Kindern konfiszierte und Detering mit Verhaftung drohte (AZ berichtete). "Ich möchte mich im Namen meiner Behörde entschuldigen und die Holzschnitzereien und die beiden Holzbündel zurückerstatten", sage der Direktor der Forstbehörde, Joseph Hailwa gestern Mittag gegenüber Christian Detering, der die Entschuldigung annahm. Hailwa war sogar bereit die Holzschnitzereien bei Detering zu Hause abliefern zu lassen.
Im Rahmen der Gesetze für Forstwirtschaft müssen die Beamten strenger auftreten, da es in letzter Zeit zu einem regen illegalen Handel von Schnitzereien und Feuerholz gekommen sei. Diejenigen, die Handel mit diesen Produkten aus natürlichen Ressourcen treiben, müssen eine Genehmigung vorweisen können, sagte Hailwa. Auch Feuerholz darf nur ohne Permit (Genehmigung) in solchen Mengen transportiert werden, wie "Personen auf dem Kopf tragen können" wenn dieses für den Eigengebrauch bestimmt sei. Für Souvenirs wie Holzschnitzereien sei eine bestimmte Menge nicht genau festgelegt, aber der Beamte hätte selbst darauf kommen können, dass die vorgefundene Menge keinesfalls für einen Handel hätte ausreichen können, so der Direktor.
"Wir müssen darauf achten, dass die nachhaltige Nutzung der Bäume und Pflanzen gewährleistet wird und in einem gewissen Sinne überwachen wer und wie viele Bäume für die Holzschnitzerei gefällt werden. Diese Personen müssen ein Permit für das Fällen der Bäume und den Transport des Holzes haben", sagte Hailwa. Touristen bräuchten jedoch kein Permit, um Souvenirs (Holzschnitzereien) zu transportieren. "Wenn es Bestimmungen in ihrer Heimat gibt, dann müssen sich die Besucher um die nötigen Genehmigungen rechtzeitig kümmern", sagte der Direktor.
Sollten Unsicherheiten herrschen oder Unregelmäßigkeiten auffallen oder sich jemand über Fehlverhalten der Beamten der Forstbehörde beschweren wollen, können die regionalen Büros in Rundu (zuständig für die Kavango- und Caprivi-Region), Ongwediva (Omusati-, Ohangwena-, Oshikoto- und Oshana-Region, Otjiwarongo (Otjizondjupa-, Erongo- und Kunene-Region) oder Windhoek (Khomas- und Omaheke-Region sowie der Süden des Landes) angerufen werden. Auch das Hauptbüro in Windhoek steht jederzeit zur Verfügung, so Joseph Hailwa, der darauf hinwies, dass der Vorfall gezeigt habe, dass weitere interne Ausbildung nötig sei. Die Straßenverkäufer sollen ebenfalls besser informiert werden, damit sie z.B. kein unbehandeltes Gras verkaufen.
Im Rahmen der Gesetze für Forstwirtschaft müssen die Beamten strenger auftreten, da es in letzter Zeit zu einem regen illegalen Handel von Schnitzereien und Feuerholz gekommen sei. Diejenigen, die Handel mit diesen Produkten aus natürlichen Ressourcen treiben, müssen eine Genehmigung vorweisen können, sagte Hailwa. Auch Feuerholz darf nur ohne Permit (Genehmigung) in solchen Mengen transportiert werden, wie "Personen auf dem Kopf tragen können" wenn dieses für den Eigengebrauch bestimmt sei. Für Souvenirs wie Holzschnitzereien sei eine bestimmte Menge nicht genau festgelegt, aber der Beamte hätte selbst darauf kommen können, dass die vorgefundene Menge keinesfalls für einen Handel hätte ausreichen können, so der Direktor.
"Wir müssen darauf achten, dass die nachhaltige Nutzung der Bäume und Pflanzen gewährleistet wird und in einem gewissen Sinne überwachen wer und wie viele Bäume für die Holzschnitzerei gefällt werden. Diese Personen müssen ein Permit für das Fällen der Bäume und den Transport des Holzes haben", sagte Hailwa. Touristen bräuchten jedoch kein Permit, um Souvenirs (Holzschnitzereien) zu transportieren. "Wenn es Bestimmungen in ihrer Heimat gibt, dann müssen sich die Besucher um die nötigen Genehmigungen rechtzeitig kümmern", sagte der Direktor.
Sollten Unsicherheiten herrschen oder Unregelmäßigkeiten auffallen oder sich jemand über Fehlverhalten der Beamten der Forstbehörde beschweren wollen, können die regionalen Büros in Rundu (zuständig für die Kavango- und Caprivi-Region), Ongwediva (Omusati-, Ohangwena-, Oshikoto- und Oshana-Region, Otjiwarongo (Otjizondjupa-, Erongo- und Kunene-Region) oder Windhoek (Khomas- und Omaheke-Region sowie der Süden des Landes) angerufen werden. Auch das Hauptbüro in Windhoek steht jederzeit zur Verfügung, so Joseph Hailwa, der darauf hinwies, dass der Vorfall gezeigt habe, dass weitere interne Ausbildung nötig sei. Die Straßenverkäufer sollen ebenfalls besser informiert werden, damit sie z.B. kein unbehandeltes Gras verkaufen.
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Allgemeine Zeitung
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