Soweit der Eid reicht
Windhoek - Die Regierung von Namibia verfolgt eine unabhängige Politik, die auf die eigenen Verhältnisse zugeschnitten ist, um die bestmöglichen Gelegenheiten für Land und Leute zu schaffen.
Mit dieser Aussage entgegnete Premierminister Theo-Ben Gurirab am Donnerstag in der Nationalversammlung auf Fragen des Abgeordneten Koos Pretorius, MAG, der sich über die Gültigkeit eidesstattlicher Erklärungen von Bürgern für den Zweck der Wählerregistrierung informieren wollte.
Eidesstattliche Erklärungen von Zeugen ersetzen nach dem Wahlgesetz bei solchen Bürgern die Notwendigkeit, Personalausweise und andere persönliche Dokumente vorzulegen, wenn solche Papiere aus historischen und anderen Gründen nicht vorhanden sind. Ein häufiger "anderer" Grund ist, dass das Innenministerium es in vielen Regionen nicht geschafft hat, alle Einwohner mit ID-Karten oder Geburtsscheinen auszustatten.
Gurirab verwies auf das revidierte Wahlgesetz Nr. 23 von 1992, wonach das Alter, die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person durch eidesstattliche Erklärung bestimmt werden können. "Wir verwenden eidesstattliche Erklärungen als Instrument, so dass wahlfähige Bürger Namibias nicht dadurch entmündigt werden, dass sie über keine ansonsten erforderlichen Dokumente verfügen." Der repräsentative parteipolitische Ausschuss der Wahlkommission habe diesem Arrangement zugestimmt, so Gurirab. Die Verwendung solcher Erklärungen sei völlig neutral und bevorzuge keine politische Partei.
Gurirab konnte Pretorius noch keine Wählerzahl nennen, die bei der letzten Registrierung bis Ende August 2003 durch Eid erfasst worden sind. "Die Hochrechnung der gesamten Wählerliste dauert noch einen Monat oder zwei."
Mit dieser Aussage entgegnete Premierminister Theo-Ben Gurirab am Donnerstag in der Nationalversammlung auf Fragen des Abgeordneten Koos Pretorius, MAG, der sich über die Gültigkeit eidesstattlicher Erklärungen von Bürgern für den Zweck der Wählerregistrierung informieren wollte.
Eidesstattliche Erklärungen von Zeugen ersetzen nach dem Wahlgesetz bei solchen Bürgern die Notwendigkeit, Personalausweise und andere persönliche Dokumente vorzulegen, wenn solche Papiere aus historischen und anderen Gründen nicht vorhanden sind. Ein häufiger "anderer" Grund ist, dass das Innenministerium es in vielen Regionen nicht geschafft hat, alle Einwohner mit ID-Karten oder Geburtsscheinen auszustatten.
Gurirab verwies auf das revidierte Wahlgesetz Nr. 23 von 1992, wonach das Alter, die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person durch eidesstattliche Erklärung bestimmt werden können. "Wir verwenden eidesstattliche Erklärungen als Instrument, so dass wahlfähige Bürger Namibias nicht dadurch entmündigt werden, dass sie über keine ansonsten erforderlichen Dokumente verfügen." Der repräsentative parteipolitische Ausschuss der Wahlkommission habe diesem Arrangement zugestimmt, so Gurirab. Die Verwendung solcher Erklärungen sei völlig neutral und bevorzuge keine politische Partei.
Gurirab konnte Pretorius noch keine Wählerzahl nennen, die bei der letzten Registrierung bis Ende August 2003 durch Eid erfasst worden sind. "Die Hochrechnung der gesamten Wählerliste dauert noch einen Monat oder zwei."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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