Spazieren nur mit Hundeleine
Swakopmund (er) - Die Swakopmunder Stadtverwaltung hat Einwohner jetzt erneut daran erinnert, dass Spaziergänger ihre Hunde in öffentlichen Bereichen an einer Leine halten müssen. Eine entsprechende Verordnung sei bereits im Jahr 2003 im Amtsblatt bestätigt worden, teilte die Stadt mit.
Die Bekanntmachung hat allerdings eine Debatte unter Einwohnern ausgelöst, zumal viele Swakopmunder täglich auf dem Gehweg am Strand spazieren und dabei ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen. „Ich benutze regelmäßig den Gehweg am Strand (...) Hundeeigentümer glauben, dass es ihr Recht ist, gefährliche, Hunde frei umher laufen zu lassen und die Hunde haben bereits mehrfach versucht, mich anzugreifen“, kommentierte ein Swakopmunder. Viele Hundebesitzer meinen indes, dass deren Vierbeiner friedlich seien und ohne Leine herumlaufen könnten - sie sträuben sich, eine Hundeleine anzulegen.
Diesem Trend will die Stadt nun endgültig ein Ende setzen: „Das Tierkontrollteam der Stadt wird den Gehweg nach Geschäftsschluss patrouillieren und Personen, die sich nicht an die Verordnung halten, strafrechtlich verfolgen.“ Laut der städtischen Verordnung darf keine Person in der Öffentlichkeit, sei es auf einer Straße oder einem öffentlichen Gebiet, einen Hund halten, der nicht an einer Leine oder „unter Kontrolle“ ist.
Die Bekanntmachung hat allerdings eine Debatte unter Einwohnern ausgelöst, zumal viele Swakopmunder täglich auf dem Gehweg am Strand spazieren und dabei ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen. „Ich benutze regelmäßig den Gehweg am Strand (...) Hundeeigentümer glauben, dass es ihr Recht ist, gefährliche, Hunde frei umher laufen zu lassen und die Hunde haben bereits mehrfach versucht, mich anzugreifen“, kommentierte ein Swakopmunder. Viele Hundebesitzer meinen indes, dass deren Vierbeiner friedlich seien und ohne Leine herumlaufen könnten - sie sträuben sich, eine Hundeleine anzulegen.
Diesem Trend will die Stadt nun endgültig ein Ende setzen: „Das Tierkontrollteam der Stadt wird den Gehweg nach Geschäftsschluss patrouillieren und Personen, die sich nicht an die Verordnung halten, strafrechtlich verfolgen.“ Laut der städtischen Verordnung darf keine Person in der Öffentlichkeit, sei es auf einer Straße oder einem öffentlichen Gebiet, einen Hund halten, der nicht an einer Leine oder „unter Kontrolle“ ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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