Sperrmaßnahmen verordnet
Windhoek - Obwohl das Waterberg-Naturschutzgebiet als seuchenfrei gilt, hat die Veterinärbehörde vom erlegten Tier Proben genommen und diese zur Untersuchung zu einem Labor gesandt, um "über die nächsten Tage", wie es in der Erklärung der Staatssekretärin des Landwirtschaftsministeriums Anna Shiweda heißt, um einen Befund zu erhalten, ob das erlegte ein Träger von Erregern der Maul- und Klauenseuche ist, und um festzustellen, wo der Büffel herstammt.
Sicherheitshalber hat das Landwirtschaftsministerium, gerechnet vom 3. Februar, auf 21 Tage eine strenge Viehsperre verhängt, die sich von Okakarara im Westen über Otjituuo im Nordosten und bis nach Gam dicht an der Grenze zu Botswana erstreckt. Nach dem Tierkrankheits- und Parasitengesetz Nr. 13 von 1956 werden folgende Vorkehrungen mit sofortiger Wirkung zur Absicherung der Fleischindustrie getroffen.
- Im Zeitraum der 21 Tage gelten mehrere Landstriche als Sperrgebiete, aus denen keine der folgenden Nutztiere entfernt werden dürfen: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Wild und "sonstige Spalthufer"
- Betroffen ist der Veterinärbezirk Otjiwarongo mit den Landkreisen Okakarara, Okondjatu, Otjituuo und Okamatapati sowie Gam.
- Zusätzlich verordnet die Behörde entlang der Landkreise noch einen Sicherheitskordon auf eine Breite von zwei kommerziellen Farmen in den Veterinärbezirken von Otjiwarongo, Grootfontein, Okahandja und Gobabis.
- In der Omaheke sind folgende Landkreise betroffen: Otjinene, Epukiro, Otjombinde und Eiseb.
- Ferner sind alle Farmen betroffen, die aus den oben genannten Landkreisen direkt vor der Verhängung der Sperre Vieh erhalten haben.
- Während der 21 Tage sind in den angezeigten Gebieten keinerlei Viehauktionen oder Ausstellungen gestattet.
- Die Veterinärbehörde richtet Straßensperren ein, um die Durchführung der Verordnung zu überprüfen, derweil Beamte der Veterinärbehörde noch getrennte Kontrollen durchführen.
- Sollten Farmer oder Reisende weitere Kaffernbüffel sichten, muss dies sofort der nächsten Veterinärstelle, der Polizei oder der Naturschutzbehörde gemeldet werden.
Das Landwirtschaftsministerium versichert, dass es sich um vorübergehende Maßnahmen handle. Das Ministerium sei dankbar, dass der streunende Büffel, der mittlerweile erlegt wurde, schnell von der Öffentlichkeit gemeldet wurde.
Sicherheitshalber hat das Landwirtschaftsministerium, gerechnet vom 3. Februar, auf 21 Tage eine strenge Viehsperre verhängt, die sich von Okakarara im Westen über Otjituuo im Nordosten und bis nach Gam dicht an der Grenze zu Botswana erstreckt. Nach dem Tierkrankheits- und Parasitengesetz Nr. 13 von 1956 werden folgende Vorkehrungen mit sofortiger Wirkung zur Absicherung der Fleischindustrie getroffen.
- Im Zeitraum der 21 Tage gelten mehrere Landstriche als Sperrgebiete, aus denen keine der folgenden Nutztiere entfernt werden dürfen: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Wild und "sonstige Spalthufer"
- Betroffen ist der Veterinärbezirk Otjiwarongo mit den Landkreisen Okakarara, Okondjatu, Otjituuo und Okamatapati sowie Gam.
- Zusätzlich verordnet die Behörde entlang der Landkreise noch einen Sicherheitskordon auf eine Breite von zwei kommerziellen Farmen in den Veterinärbezirken von Otjiwarongo, Grootfontein, Okahandja und Gobabis.
- In der Omaheke sind folgende Landkreise betroffen: Otjinene, Epukiro, Otjombinde und Eiseb.
- Ferner sind alle Farmen betroffen, die aus den oben genannten Landkreisen direkt vor der Verhängung der Sperre Vieh erhalten haben.
- Während der 21 Tage sind in den angezeigten Gebieten keinerlei Viehauktionen oder Ausstellungen gestattet.
- Die Veterinärbehörde richtet Straßensperren ein, um die Durchführung der Verordnung zu überprüfen, derweil Beamte der Veterinärbehörde noch getrennte Kontrollen durchführen.
- Sollten Farmer oder Reisende weitere Kaffernbüffel sichten, muss dies sofort der nächsten Veterinärstelle, der Polizei oder der Naturschutzbehörde gemeldet werden.
Das Landwirtschaftsministerium versichert, dass es sich um vorübergehende Maßnahmen handle. Das Ministerium sei dankbar, dass der streunende Büffel, der mittlerweile erlegt wurde, schnell von der Öffentlichkeit gemeldet wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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